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Grosser Rat will die Bevölkerung schützen

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Verbot von gefährlichen Hunderassen klar befürwortet

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Kantonsparlament hat am Dienstag zu Beginn der Oktober-Session den Entwurf des Staatsrates für ein neues Gesetz über die Hundehaltung wohlwollend aufgenommen. Niemand im Grossratssaal wehrte sich ernsthaft gegen eine Liste von gefährlichen Hunderassen, die im Kanton Freiburg verboten werden sollen. Im Gegenteil, der Grosse Rat nahm gar einen Antrag von Paul Sansonnens (CVP, Forel) klar an, der noch weiter geht als der Vorschlag des Staatsrates. Dieser hatte bekanntlich ein Verbot der Hunde des Typs Pitbull (inkl. Kreuzungen) vorgesehen. 13 Hunderassen wären von diesem Verbot betroffen gewesen. Gemäss dem Antrag von Paul Sansonnens werden nun aber noch weitere Rassen verboten. Staatsrat Pascal Corminboeuf will bis nächsten Dienstag klären, wie der CVP-Antrag genau zu interpretieren ist. Dann wird der Grosse Rat die erste Lesung des Gesetzes fortsetzen.Der Staatsrat wird aber nicht nur eine Liste der verbotenen Hunde führen. Er wird auch eine zweite Liste von weiteren gefährlichen Hunderassen aufstellen, für die der Halter eine Bewilligung einholen muss. Dabei müssen die Besitzer gewisse Bedingungen erfüllen.Der Grosse Rat hat dabei aber einen Antrag von André Meylan (CSP, Marly) mit 61 zu 14 Stimmen klar abgelehnt. Dieser wollte, dass diese Besitzer einen Kurs für Hundeerziehung besucht haben müssen, um einen gefährlichen Hund zu halten. Die Mehrheit vertrat aber die Ansicht, dass Halter mit grosser Erfahrung und Kompetenz nicht zu einem solchen Kurs gezwungen werden sollen.Mit 58 zu 18 Stimmen hat der Rat hingegen einen Antrag von Jean-Jacques Collaud (FDP, Grolley) angenommen. Somit können bereits 18-jährige Hundehalter sich um eine Bewilligung bemühen. Der Staatsrat hatte vorgesehen, dass die Gesuchsteller mindestens 20 Jahre alt sein und über einen einwandfreien Leumund verfügen müssen.

Bewilligung ab mehr als zwei Hunden obligatorisch

Für «brave» Hunde, die nicht auf einer Liste des Staatsrats figurieren, muss keine Bewilligung eingeholt werden. Wer aber mehr als zwei über ein Jahr alte Hunden halten will, benötigt unabhängig von deren Rasse eine Bewilligung. Dieser Antrag der parlamentarischen Kommission unter dem Präsidium von Christine Schneuwly (CVP, Granges-Paccot) wurde gestern ohne weiteres befürwortet.Paul Sansonnens fragte sich allerdings, ob diese Pflicht nicht umgangen werden kann, wenn beispielsweise mehrere Leute in einer Wohnung leben und somit mehrere Besitzer angegeben werden können.

Ein Gesetz für alle 16 000 Freiburger Hunde

Der Grosse Rat ist sich bewusst, dass das freiburgische Gesetz über die Hundehaltung strenge Massnahmen vorsieht. Gleichzeitig wurde aber von mehreren Seiten betont, dass sich für die Besitzer von Hunden, die keine Gefahr darstellen, keine grossen Änderungen ergeben. Bedauert wurde auch allgemein, dass nun jeder Kanton gezwungen ist, selber zu handeln, da Bundesbern diesbezüglich bisher kaum etwas getan hat.CSP-Sprecherin Marie-Thérèse Weber-Gobet sprach deshalb von einem neuen Kapitel des Hundeföderalismus. Ihrer Ansicht nach muss aber gehandelt werden, da kaum eine Woche vergehe, ohne dass über einen aggressiven Hund berichtet werde. «Manchmal hat man das Gefühl, dass fast alle Hunde zu Bestien geworden sind», meinte sie. Sie gab aber zu verstehen, dass ein Gesetz für alle 16 000 Hunde im Kanton geschaffen werde.Eine klare Regelung für gefährliche Hunde forderte auch SP-Sprecher Martin Tschopp, damit sich die Freiburger Bevölkerung ohne Angst in der Öffentlichkeit bewegen kann.Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) dagegen wollte nicht, dass die zahlreichen Hundeklubs, die gute Arbeit leisten, vom Gesetz betroffen werden.

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