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Grosser Rat will höhere Stipendien

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Nach fast zwanzig Jahren müssen die Stipendienbeträge in Freiburg steigen. Neu sollen auch Flüchtlinge eine Unterstützung erhalten. Das Parlament unterstützte eine Motion von SP und FDP.

Der Staatsrat muss das Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen anpassen. Das Kantonsparlament unterstützte am Mittwoch in Teilen eine Motion von Marie Levrat (SP, Vuadens) und Savio Michellod (FDP, Granges).

Die beiden präsentierten in ihrer Motion vier Forderungen: Erstens sollen die Unterhalts- und die Wohnpauschalen nach oben angepasst werden. «Die Höhe der Pauschalen wurden 2006 beziehungsweise 2008 festgelegt und seither nicht mehr verändert», stellte Levrat fest. Zweitens wollten die beiden Parlamentsmitglieder, dass die finanzielle Situation der Eltern ab einem bestimmten Alter der Stipendiatinnen und Stipendiaten keine Rolle mehr spielen soll. «Auch wenn eine Person in Ausbildung 38 Jahre alt ist und Kinder hat, werden die finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern berücksichtigt», so die Ausführungen in der Motion.

«Es geht um Chancengleichheit.»

Marie Levrat, SP-Grossrätin

Drittens kritisierten Levrat und Michellod, dass Über-40-Jährige keine Stipendien erhalten. Ab diesem Alter gebe es nur ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen. Die Altersgrenze müsse auf 45 oder 50 Jahre angehoben werden. Viertens stellten die beiden fest, dass vorläufig aufgenommene Person (Ausweis F) und schutzbedürftige Personen (Ausweis S) keine Stipendien erhalten. «Der Ausschluss aufgrund des Alters und des Ausländerstatus behindert den Zugang zu Bildungsangeboten. Das ist nicht richtig», kritisierte Levrat. «Es geht um Chancengleichheit.» Ihr Ratskollege Michellod ergänzte: «Stipendien richten sich nicht nur an Studierende der Universitäten, sondern auch an Personen in einer Berufsausbildung.»

Öffnung der Stipendien

Der Staatsrat, gefolgt von einer Dreiviertelmehrheit des Grossen Rats, schlug vor, die Motion aufzuteilen. Die Erhöhung der Unterhalts- und der Wohnpauschalen erfuhr grosse Unterstützung im Parlament mit 79 Ja- zu 17 Nein-Stimmen. «Der Staatsrat ist sich bewusst, dass bei den Ausbildungsbeiträgen Anstrengungen unternommen werden müssen», sagte Bildungsdirektorin Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne). Ebenfalls Zuspruch von Legislative und Exekutive erfuhr die Öffnung der Stipendien für Personen mit Ausweis F oder S. Den 58 Ja-Stimmen standen 38 Ablehnungen gegenüber. Zweigeteilt waren die Meinungen innerhalb der Fraktionen SVP sowie FDP/GLP. «Es ist wahr, dass die Förderung der beruflichen Integration sich positiv auf die Integration in der Gesellschaft auswirken kann. Zudem fehlen in vielen Berufen Arbeitskräfte», berichtete Marc Fahrni (Le Crêt) für die SVP-Fraktion. Jedoch gebe es auch Stimmen, die finden, dass die betroffenen Personengruppen bereits eine ausreichende Unterstützung erhalten. «Eine gute Integration durch eine Ausbildung ist wichtig», sagte Sophie Moura (FDP, Riaz) für ihre Fraktion. Aber die Stipendienvergabe müsse den Personengruppen vorbehalten bleiben, die dauerhaft im Kanton bleiben dürfen.

Altersgrenze bleibt

Die zwei übrigen Punkte der Motion scheiterten mit je 38 zu fast 60 ablehnenden Stimmen. Das Parlament hielt daran fest, dass die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt wird, unabhängig vom Alter der Stipendiatin oder des Stipendiats. Auch die Altersgrenze von 40 Jahren für Stipendien bleibt unverändert. «Man kann Teilzeit arbeiten. Wenn man sich organisiert, geht das tipptopp», argumentierte Carole Baschung (Murten) für die Mitte-Fraktion. «Stipendien sollen prioritär für Erstausbildungen da sein», so Moura. Dies unterstützte die SVP. «Berufliche Neuorientierungen müssen von den Betroffenen übernommen werden», komplettierte Fahrni. François Ingold (Freiburg) vom Grünen Bündnis hielt dagegen, wenn auch erfolglos: «Wer mit 40 Jahren seiner Karriere eine neue Wendung geben möchte, begibt sich in die Prekarität. Dies mit Kindern zu organisieren, ist sehr kompliziert. Eine Hilfe ist dann nicht unbedeutend.»

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