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Grosser Rat will Nazi-Symbole verbieten

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Zwar ist ein Gesetz auf Bundesebene im Gespräch, aber das Freiburger Parlament will dennoch handeln: Es unterstützte am Mittwoch eine Motion für ein kantonales Verbot von Nazi-Symbolen.

Das Zeigen von Nazi-Symbolen im öffentlichen Raum oder an Veranstaltungen wird im Kanton Freiburg verboten – es sei denn, der Bund ist schneller und kommt mit einem nationalen Verbot dem Kanton zuvor. Diese Entscheidung traf am Mittwoch der Grosse Rat. 54 Grossrätinnen und Grossräte unterstützten die Motion von Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) und Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley). 41 lehnten diese ab, so wie es auch der Staatsrat empfohlen hatte. «Die Arbeiten auf Bundesebene kommen gut voran. Das Bundesrecht wird bald die Ziele der Motion erfüllen. Falls das doch nicht geschieht, werden wir selbstverständlich ein eigenes Gesetzesprojekt vorlegen», versprach Sicherheitsdirektor Romain Collaud (FDP).

Co-Motionär Berset zeigte sich skeptischer: «Ob ein Gesetz auf Bundesebene kommt, und wann es so weit sein wird, ist nicht sicher.» Sandra Lepori (GLP, Treyvaux) wandte sich mit einer rhetorischen Frage an die übrigen Parlamentsmitglieder: «Welche Botschaft wollen wir vermitteln?» Christel Berset (SP, Freiburg) lancierte einen Appell:

Der Bund hat seine Rolle zu spielen, aber wir auch. Der Kanton muss der Bevölkerung zeigen, auf welcher Seite die Behörden stehen.

«Auch viele andere Symbole»

Die Mitglieder der SVP und der EDU warfen die Frage auf, warum sich das Verbot nur gegen Nazi-Symbole richten soll. «Nazi-Symbole sind inakzeptabel, da braucht es keine Diskussion. Es gibt aber auch viele andere Symbole, die ebenfalls fragwürdig sind», sagte Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier). Ivan Thévoz (EDU, Russy) nannte als Beispiel kommunistische Symbole:

Welche Diktatur hat mehr Tote geschaffen? Da schlägt der Kommunismus alle Rekorde.

Julien Vuilleumier (Grüne, Freiburg) antwortete ihm: «Wir sollten nicht in einen Wettbewerb um die höchste Anzahl an Toten eintreten. Das ist unnötig.» Es sei die Pflicht, jede Aufstachelung zum Hass zu verbieten – egal von wo.

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