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Grosser Rat wird verfassungstauglich

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Grosser Rat wird verfassungstauglich

Kantonsparlament erhält ein neues Organisationsgesetz

Die neue Kantonsverfassung sieht Neuerungen bei der Zusammensetzung, der Organisation und der Arbeitsweise des Grossen Rates vor. In einem neuen Grossratsgesetz wird die Mehrzahl dieser Neuerungen nun umgesetzt. Das Kantonsparlament wird den Entwurf in der kommenden Woche beraten.

Von WALTER BUCHS

Die neue Freiburger Staatsverfassung hat direkt und indirekt sehr viele Auswirkungen auf den Betrieb und die Organisation des Grossen Rates. Angesichts des Ausmasses der Änderungen soll nun das geltende «Gesetz über das Reglement des Grossen Rates» durch ein neues Grossratsgesetz (GRG) abgelöst werden.

Unter der Leitung von Georges Godel, 1. Vizepräsident des Grossen Rates, hat ein Ausschuss einen Entwurf ausgearbeitet, der am Freitag veröffentlicht wurde. Um die Anwendung zu vereinfachen, gibt es nur einen Text. Es wurde darauf verzichtet, diese neue Gesetzgebung in ein Gesetz und eine Verordnung aufzuspalten, wie das sonst üblich ist. Deshalb enthält der vorgelegte Entwurf mit seinen über 200 Artikeln auch viele Detailbestimmungen.

Bewährtes und Neues

Zu den augenfälligsten Verfassungsänderungen, die den Grossen Rat betreffen, ist wohl die Verminderung der Mitgliederzahl von 130 auf 110 zu erwähnen, die ihrerseits Auswirkungen auf die Grösse und die Bestellung der Kommissionen sowie das Quorum bei den Beratungen hat. Eine weitere grosse Neuerung im Gesetz ist die Umsetzung der in der Verfassung vorgesehenen neuen parlamentarischen Instrumente wie Vetorecht, Auftrag oder Volksmotion. Neu soll zum Beispiel ein Mitglied des Grossen Rates eine Anfrage betreffend die Gerichtsbehörden durch eine Eingabe direkt an die Justizkommission richten können. Infolge der Gewaltentrennung war der Staatsrat bisher bei solchen Anfragen jeweils in einer ungemütlichen Lage.

Die neuen Erfordernisse an die Budgetierung (Stichwort: ausgeglichener Finanzhaushalt) werden ebenso im Gesetz verdeutlicht wie die in der Verfassung vorgesehene Form der Erlasse des Grossen Rates. Schliesslich wird auch eine Motion umgesetzt, die verlangt, dass das Ergebnis jeder Abstimmung im Grossen Rat nach Namen dargestellt und veröffentlicht wird. Das elektronische Abstimmen hat dies möglich gemacht.

Koordination mit anderen Gesetzen

Gemäss Verfassung müssen die Bestimmungen, welche im engeren Sinne den Grossen Rat betreffen, auf Beginn der Legislaturperiode 2007 bis 2011, also am kommenden 1. Januar, in Kraft treten. Deshalb muss das Kantonsparlament nun zügig vorwärts machen und sich bereits am kommenden Mittwoch mit dem erst Mitte Mai vom Büro verabschiedeten Gesetzesentwurf befassen. Wie es in einer Pressemitteilung von gestern heisst, wurde der Inhalt dieses Erlasses mit anderen Gesetzesänderungen koordiniert. Das war beispielsweise bei der Anpassung der Gesetzgebung über die politischen Rechte der Fall.

Überall war dies aber nicht möglich, wie etwa beim Informationsgesetz. Dessen Entwurf wird erst in der nächsten Legislatur vorgelegt. Auch die Änderungen in den Beziehungen zur richterlichen Behörde konnten in wesentlichen Punkten z. B. die neuen Verfahren bei den Richterwahlen noch nicht berücksichtigt werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Gewalt, das auch die Bestimmungen über den künftigen Justizrat enthalten wird, ist eben erst zu Ende gegangen. Die Inkraftsetzung dieser neuen Bestimmungen ist für den 1. Januar 2008 vorgesehen.

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