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Grossräte fordern bessere Unterstützung für bedürftige Familien

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Bedürftige Familien werden im Kanton Freiburg zu wenig gut unterstützt, kritisieren zwei SP-Grossräte. Sie fordern eine Regelung wie die des Kantons Waadt.

Jede Familie in der Schweiz erhält eine Familienzulage, auch Kindergeld genannt. Diese Beiträge variieren je nach Kanton ziemlich deutlich, sie gehen von 200 bis 380 Franken pro Monat und Kind (siehe Kasten). Doch längst nicht alle kommen damit problemlos über die Runden. Familien sind heute besonders von Armut betroffen. Insbesondere Einelternfamilien und kinderreiche Familien benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Für sie sind Ergänzungsleistungen vorgesehen. Der Artikel 60 der Verfassung des Kantons Freiburg besagt: «Der Staat sieht eine Zulagenordnung vor, die jedem Kind Leistungen ausrichtet. Er richtet Familien mit Kleinkindern ergänzende Leistungen aus, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern.» Die beiden Grossräte Violaine Cotting-Chardonnens (SP, Domdidier) und Grégoire Kubski (SP, Bulle) kritisieren dies. Cotting-Chardonnens sagt:

In der Kantonsverfassung sind diese Massnahmen seit 2004 festgeschrieben. Aber bis heute, 18 Jahre später, sind sie noch nicht umgesetzt worden.

Der Kanton gewähre rückzahlbare Sozialdarlehen, anstatt Leistungen zu entrichten, auf die diese Familien ein Anrecht haben, wie die Familienzulagen. Das Ergebnis sei schockierend. Kubski:

Statt monatliche Leistungen zu erhalten, die ihnen laut Kantonsverfassung zustehen würden, treibt der Kanton arme Familien in die Sozialhilfe.

Diese Situation sei inakzeptabel und unwürdig für einen Kanton, der über Jahre hinweg ein Vermögen von einer Milliarde Franken aufweise.

Kanton Waadt als Vorbild

Als positives Beispiel nannten die SP-Grossräte den Kanton Waadt. Hier wurden die Ergänzungsleistungen für Familien schon vor langer Zeit eingeführt. Die kantonalen Ergänzungsleistungen richten sich an erwerbstätige Familien mit Kindern unter 16 Jahren, die nicht in der Lage sind, die Grundbedürfnisse ihres Haushalts zu decken. Dank der finanziellen Unterstützung durch den Kanton müssen betroffene Familien keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen und können ihre Erwerbstätigkeit aufrechterhalten oder sogar aufstocken. Die Ergänzungsleistungen für Familien bestehen aus einer monatlichen finanziellen Leistung und der Vergütung nachgewiesener Betreuungs- und Krankheitskosten. Die monatliche Leistung kompensiert die Differenz zwischen dem Einkommen einer Familie und den anerkannten Ausgaben dieser Familien.

In ihrem parlamentarischen Vorstoss stellten Cotting-Chardonnens und Kubski dem Staatsrat deshalb die Frage: «Wie viele Jahre müssen wir noch warten, bis die Kantonsverfassung einfach eingehalten wird und die Familien endlich das erhalten, worauf sie seit 2004 Anspruch haben?»

Staatsrat will Gesetz anpassen

In seiner Antwort wies der Staatsrat darauf hin, dass Mütter und Eltern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen seit Beginn der 1990er-Jahre im Kanton Freiburg einen Beitrag erhalten, welcher der Differenz zwischen anrechenbaren Ausgaben und anrechenbarem Einkommen entspricht. Auch sei sich der Staatsrat bewusst, dass der Mutterschaftsbeitrag den Verfassungsauftrag nur minimal erfülle. Der Staatsrat sagte, er habe im letzten Jahr einen Vorentwurf eines neuen Gesetzes über die Ergänzungsleistungen für Familien in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Vorentwurf orientiert sich am Waadtländer Gesetz. Er wurde in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Allerdings seien auch einige wichtige Fragen aufgeworfen worden. Die Direktion für Gesundheit und Soziales beauftragte ein externes Büro mit einer Kurzstudie. Diese soll abklären, wie der Arbeitsanreiz bei betroffenen Eltern am besten stimuliert werden kann. Die Ergebnisse dieser Studie sollten zu Beginn des Frühjahrs 2022 vorliegen.

Kinderzulage

Grosse Unterschiede unter den Kantonen 

Bei der normalen Kinderzulage legt der Bund einen Minimalbetrag von 200 Franken pro Monat fest. Der Kanton Freiburg bezahlt 265 Franken pro Kind. Ab dem dritten Kind gibt es dann 285 Franken. Für Jugendliche ab 18 Jahren, die noch in Ausbildung sind, zahlt der Kanton eine Zulage von 325 Franken; ab dem dritten Kind dann 345 Franken. Damit ist der Kanton Freiburg grosszügiger als die meisten Deutschschweizer Kantone. Im Nachbarkanton Bern gibt es beispielsweise 230 Franken pro Kind und 290 Franken Ausbildungszulage für über 18-Jährige. Einige Westschweizer Kantone sind dagegen grosszügiger. Der Kanton Waadt bezahlt 300 Franken pro Kind, ab dem dritten Kind sogar 380 Franken. Als Ausbildungszulage gibt es in der Waadt 360 Franken und ab dem dritten Kind sogar 440 Franken. Der Kanton Genf entrichtet 400 Franken, ab dem dritten Kind 500 Franken. Für Jugendliche ab 18 Jahren in Ausbildung erstattet er 400 Franken, ab dem dritten Kind 500 Franken. Der Kanton Wallis bezahlt sogar eine Ausbildungszulage von 425 Franken und ab dem dritten Kind 525 Franken.

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