Verschiedene Grossräte verlangen mittels einer Motion, dass der kantonale Steuerfuss beim Bezug des Vorsorgekapitals gesenkt wird.
Wer in den Ruhestand übertritt, kann sich seine berufliche Vorsorge in monatlichen Renten oder als Kapital auszahlen lassen. Auch bei persönlichen Veränderungen wie dem Kauf von Wohneigentum oder der Gründung eines Unternehmens lassen sich viele Personen ihre Pensionskasse auszahlen.
Dieser Kapitalbezug wird besteuert, und Freiburg gehört zu den Kantonen, in denen diese Besteuerung am höchsten ist. Eine Motion der Grossräte Hubert Dafflon (CVP, Grolley) und Stéphane Sudan (CVP, Broc), die von 14 weiteren Grossräten unterschrieben ist, verlangt nun, dass dieser Steuerfuss auf den schweizerischen Durchschnitt gesenkt wird. Wie die Motionäre schreiben, ist die kantonale Besteuerung vor allem bei Kapitalbezügen von über 500 000 Franken bedeutend und kann im Vergleich zu anderen Kantonen einige Zehntausend Franken mehr ausmachen. Gemäss dem Motionstext könnte die Steuer auf dem Vorsorgekapital in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, weil die eidgenössischen Behörden den Kapitalbezug einschränken oder gar ganz verbieten möchten. Es sei deshalb möglich, dass sich zahlreiche Betroffene ihr Vorsorgekapital auszahlen lassen, bevor das Bundesrecht entsprechend geändert werde.