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Grossrieder-Prozess: Grossräte sind empört

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In der Einleitung zum Brief an den Staatsrat stellen die beiden Mitglieder des Kantonsparlaments fest, dass sie angesichts des gegenwärtigen «Ablaufs und der Aufarbeitung unseres Justizskandals» dem «unverantwortbaren Treiben» nicht länger zusehen wollen. Angesichts der Tatsache, dass der Staatsrat das Dokument der Experten über die Arbeit der Untersuchungsrichter, das er im Auftrage des Grossen Rates erstellen liess, nicht veröffentlichen, sondern lediglich einen Bericht darüber erstellen will, wollen Bürgisser und Vonlanthen wissen, mit welchem Recht die Regierung dieses dem Parlament vorenthalten will. Sie wollen auch Auskunft darüber, wie es kommen konnte, dass bereits Auszüge über die Arbeit der Experten an die Öffentlichkeit gelangten und ob deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht worden sei.

Nach Meinung der beiden Sensler Grossräte hat die Staatsanwältin mit ihrem Verhalten im Grossrieder-Prozess «unseren Kanton in der ganzen Schweiz lächerlich gemacht». Sie möchten deshalb wissen, ob dies für die Betroffene Konsequenzen hat und ob die «einsprachige Staatsanwältin über die notwendigen Qualifikationen zur Ausübung ihres Berufes» verfüge. Schliesslich wird die Frage gestellt, warum Untersuchungsrichter Lamon nicht bis zur Aufarbeitung der Justizaffäre vom Dienst suspendiert wird.

Ausserordentliche Session?

Nicolas Bürgisser und Rudolf Vonlanthen teilen dann dem Staatsrat mit, dass sie sich das Recht vorbehalten, zusammen mit anderen Parlamentariern eine ausserordentliche Session des Grossen Rates einzuberufen. Diese hätte «die Aufarbeitung der Skandale, die Behandlung von dringlichen Anträgen zwecks Beschlussfassung von Konsequenzen für all jene Personen, die den Freiburger Justizskandal verschuldet haben, sowie die Kenntnisnahme des Berichtes über die Arbeitsweise unserer Untersuchungsrichter» zum Gegenstand.

Der Staatsrat wird schliesslich angefragt, ob er die Situation als genügend gravierend erachtet, um von sich aus eine ausserordentliche Session des Grossen Rates zu verlangen.

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