Der Verwaltungsgerichtshof des Kantons Freiburg hat eine Wahlrechtsbeschwerde der Grünliberalen Partei des Kantons Freiburg und des Seebezirks am 4. September gutgeheissen, so die Partei in einer Mitteilung. Die Grünliberalen monierten, das Freiburger Wahlsystem bevorzuge grosse Parteien aufgrund der Grösse der Wahlkreise. Der Verwaltungsgerichtshof gibt der Partei nun mit dem vorliegenden Urteil recht und schreibt, «dass das Proporzwahlverfahren für die Wahl des Grossen Rates des Kantons Freiburg vor der Bundesverfassung nicht standhält». Das Wahlsystem muss nun auf die nächsten Wahlen hin angepasst werden. Die Zusammensetzung des jetzigen Grossen Rates wird aber beibehalten. hw
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