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Gutachten deckt Mängel bei Agglogesetz auf

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Die Agglomeration Freiburg als eigenständige Institution wird abgelöst und durch einen Gemeindeverband ersetzt. Diesen Entscheid hatte der Grosse Rat in seiner Session im August im Rahmen einer Revision des Agglomerationsgesetzes getroffen.

Der Text, der die Umwandlung in einen Gemeinderat verlangt, werfe eine Reihe von Fragen auf, schreibt die Agglo in einer Mitteilung. Diese betreffen insbesondere die Einhaltung der Verfahrensnormen und das Vorgehen während der Übergangszeit.

Der Agglo-Vorstand stellt die Umwandlung in einen Gemeindeverband nicht infrage: Er beabsichtige einen konstruktiven Beitrag dazu zu leisten. Dennoch hat er beim Genfer Universitätsprofessor Thierry Tanquerel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um offene Fragen zu klären.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Agglomeration in seiner jetzigen Form bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfüllen könne, bis der Gemeindeverband formell die Nachfolge antritt. Dies hat laut dem Agglo-Vorstand auch die kantonale Direktion so bestätigt. Die Agglo will somit schon bald das Agglomerationsprogramm der vierten Generation in Vernehmlassung schicken.

Das Gutachten erkennt aber beim Zustandekommen des Gesetzes eine Verletzung des Anhörungsrechts der Gemeinden und der Agglomeration.

Der Gesetzesentwurf mit der Umwandlung in einen Gemeindeverband ist erst durch einen Vorschlag der parlamentarischen Kommission zustande gekommen. Das Gutachten kritisiert, dass zu diesem stark veränderten Entwurf keine neue Vernehmlassung stattfand. Dies könnte der Agglomeration und den betroffenen Gemeinden theoretisch den Weg für eine Beschwerde gegen die Annahme des Gesetzes beim Bundesgericht ebnen.

uh

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