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Gute Waldpflege geniesst breite Unterstützung

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Autor: walter buchs

freiburg Gemäss NFA unterstützt der Bund ab diesem Jahr primär die Bereiche Schutz vor Naturereignissen und die biologische Vielfalt des Waldes. Die anderen Förderungsmassnahmen sind von nun an ausschliesslich Sache der Kantone. Für den Kanton Freiburg ist das mit jährlichen Mehrkosten von 2,8 Mio. Fr. verbunden (FN vom 25. Juni).

Da der Entwurf zur Änderung der kantonalen Waldgesetzgebung in der Junisession vom Grossen Rat aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt wurde, ist das Kantonsparlament für Dienstagabend zu einer Zusatzsitzung aufgeboten worden. Damit soll gemäss Staatsratspräsident Pascal Corminboeuf sichergestellt werden, dass der Kanton die vorgesehenen Bundesbeiträge bereits für das laufenden Jahr erhält, ist doch die NFA auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

In der Eintretensdebatte, bei der alle Fraktionssprecher ohne Vorbehalte für Eintreten auf die Gesetzesvorlage plädierten, wurden die verschiedenen öffentlichen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für die ganze Bevölkerung unisono unterstrichen. Es sei deshalb klar, dass der Unterhalt der Wälder nicht allein den Eigentümern überlassen werden könne, sondern dass diese durch öffentliche Gelder unterstützt werden sollen.

Gleichbehandlung privater Waldbesitzer

Entgegen dem Vorschlag des Staatsrates beantragte FDP-Grossrat Fritz Burkhalter, dass der Kanton «Massnahmen im Zusammenhang mit der Erholungsfunktion» nicht nur in öffentlichen, sondern in allen Wäldern subventionieren kann. Er wollte damit die privaten Waldbesitzer mit dem Kanton und den Gemeinden gleichstellen. Sein Antrag wurde ganz klar angenommen.

Die Kommission unter dem Präsidium von André Schoenenweid (CVP, Freiburg) hatte vorgeschlagen, dass der Kanton nicht nur die Signalisation von Waldstrassen, sondern auch die Schaffung der notwendigen Parkplätze subventionieren können soll. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt, wenn auch knapp, nachdem Staatsrat Corminboeuf mit Nachdruck darauf hingewiesen hatte, dass dies Aufgabe der Gemeinden bleiben solle, nachdem sie im Bereich Wald, wie von ihnen gewünscht, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Der einstimmig genehmigte Gesetzesentwurf tritt nun rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

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