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Hanf nur zur Öl-Herstellung gepflanzt?

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Hanf nur zur Öl-Herstellung gepflanzt?

Rückfällig gewordener Hanfbauer vor Gericht

Vor dem Strafgericht des Sensebezirks musste sich gestern ein 51-jähriger Landwirt verantworten. Seit Jahren pflanzt er auf seinem Betrieb im Mittleren Sensebezirk Hanf an. Er hat wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz auch schon eine zweieinhalbjährige Zuchthausstrafe verbüsst.

Von ANTON JUNGO

Wegen mehrfachen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz war der angeschuldigte Landwirt im November 1998 vom Strafgericht des Sensebezirks zu einer zweieinhalbjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Er hatte die Strafe zum Teil in der Strafanstalt Bellechasse und zum Teil in Halbgefangenschaft verbüsst. Als er im Frühjahr 2000 wieder die Freiheit erlangte, war auf seinem Betrieb schon wieder rund eine halbe Hektare Hanf angepflanzt. Auf wessen Befehl und wer diese Arbeit verrichtet hatte, erfuhr das Gericht, das gestern unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Reinold Raemy tagte, nicht.

Bekannt wurde dagegen, dass der Landwirt auf Anraten von Untersuchungsrichter André Piller die gesamte Ernte 2000 zu Öl destillieren liess. Der THC-Gehalt dieses Anbaus konnte nicht bestimmt werden. Denn als der Untersuchungsrichter im Juni 2001 eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Mustern anordnete, war nichts mehr vorhanden.

Anbaufläche verdoppelt

2001 verdoppelte der Angeklagte die Anbaufläche. Wiederum ordnete der Untersuchungsrichter eine Hausdurchsuchung und die Entnahme von Mustern aus jedem Hanfdepot an. Die Analyse durch das Institut für Rechtsmedizin in Bern ergab einen THC-Wert von 13 Prozent. Gemäss Bundesgericht fällt nur Hanf, der einen THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent aufweist, nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Tröpfchenweises Eingeständnis

Anfänglich hatte der Angeschuldigte behauptet, er habe auch die ganze Ernte 2001 destillieren lassen. Später gab er zu, dass er einen Teil des Hanfs als Blüten an Hanfläden verkauft habe. Er bestritt aber auch vor dem Richter, dass er Hanf ab Hof verkauft habe. Verschiedene Zeugen erklärten hingegen bei der gestrigen Befragung, dass sie sich auf dem Hof mit Hanfblüten eingedeckt hatten. Ein Zeuge differenzierte seinen Einkauf dahingehend, dass nicht der Angeschuldigte selbst ihm den Hanf verkauft habe, sondern eine ihm unbekannte Person.

Er bestritt auch, dass er mit seinem Hanf den Hanfladen seiner Frau in der Stadt Freiburg beliefert habe. Die Lebensgefährtin bestätigte diese Aussage, auch wenn sie zugab, dass im Haus des Angeklagten Hanfsäcklein für den Verkauf vorbereitet wurden.

Hingegen bestritt er nicht, dass ihm bewusst gewesen sei, dass seine Hanfblüten nicht als Duftkissen, sondern zum Rauchen dienten. 2001 hatte er auch angefangen, Hanfstecklinge in grösserem Umfang zu verkaufen.

2002 pflanzte er wiederum eine Hektare Hanf an. Dazu bepflanzte er auch zwei Treibhäuser und belieferte auch verschiedene Bauern mit Setzlingen. Mit diesen hatte er Abnahmeverträge abgeschlossen. In früheren Jahren war der Angeschuldigte selbst auch Vertragsbauer von CannaBioland. Weil er sich aber mit dem Betreiber von CannaBioland nicht mehr über den Preis einigen konnte, fing er 1999 an, auf eigene Rechnung zu pflanzen.
Neu war 2002 auch, dass der Angeschuldigte mit zahlreichen Hanfsorten zu experimentieren begann. Befragt nach diesen Experimenten, hielt er fest, er habe sortenreines Öl herstellen wollen, das um einiges teurer sei als gewöhnliches Hanföl. Im gleichen Jahr hatte er auch damit begonnen, Personal fest anzustellen. Auch 2002 hatte das Auge der Polizei gewacht. Die Analyse der Hanfproben ergab einen THC-Gehalt zwischen zwei und elf Prozent. Der Angeklagte erklärte sich einverstanden, die ganze Ernte zu vernichten. «Ich habe 2002 alles investiert und alles verloren», hielt er fest.

Unglaubwürdige Aussagen

Gabriele Berger, die Stellvertreterin der Staatsanwältin, zog in ihrem Plädoyer die Glaubwürdigkeit des Angeklagten in Zweifel. Sie erachtet die ganze Angelegenheit mit der Ölfabrikation nur als Vorwand. Sie zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte im vollen Bewusstsein, dass er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstosse, gehandelt habe und dass er den illegalen Handel gewerbsmässig betrieben habe. Als besonders erschwerend führte sie an, dass der Angeklagte aus früheren Strafverfahren nichts gelernt hatte. Sie beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten und eine Ersatzforderung an den Staat von 20 000 Franken.

André Clerc, der Anwalt des Angeklagten, verlangte eine milde Strafe. Er war sich allerdings bewusst, dass angesichts der Vorstrafen eine bedingte Verurteilung nicht möglich sei. Er appellierte an das Gericht, sich bewusst zu sein, dass mit einer harten Bestrafung nicht nur die Existenz seines Mandanten, sondern auch die seiner Kinder und der betagten Eltern wie des Bauernbetriebes gefährdet sei. Das Urteil fällt am Freitag.

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