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Hanf-Prozess beginnt – und stockt

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Der Fund hatte 2017 für Aufsehen gesorgt: In St. Ursen hatte die Polizei auf einem Anwesen mehrere Indoor- und Outdoor-Hanfanlagen ausgehoben. Insgesamt wurden laut der Polizei über 2000 Hanfpflanzen gezählt – eine für die Schweiz selten grosse Anlage (die FN berichteten, siehe auch Kasten).

Gestern kam der Fall vor das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers. Angeklagt sind der 65-jährige Besitzer des Anwesens sowie dessen 46-jähriger langjähriger Mieter. Die beiden sollen die Hanfanlage laut den Anklageschriften betrieben haben. Doch die Details – etwa dass die Eingänge zu den Räumen mit den Hanfanlagen mit Regalen auf Scharnieren verdeckt gewesen sein sollen – kamen am ersten Prozesstag gar nicht zur Sprache. Vielmehr ging es um Formales – und der Prozess wurde vertagt.

Zwei Anträge

André Clerc, Verteidiger des 65-Jährigen, stellte gleich zu Beginn zwei Anträge. Erstens forderte er, dass die Staatsanwaltschaft die Anklageschriften bereinige. Diese bezögen sich nämlich in mehreren Punkten auf Aussagen des Sohns seines Mandanten. Dieser habe mit dem Hanfanbau nichts zu tun gehabt und sei bei der Einvernahme durch die Polizei unter Druck gesetzt worden. «Der Sohn trug während der Einvernahme nur Unterhosen. Die Aussagen, die er gemacht haben soll, wurden ihm vorgelegt, und er hat sie unterschrieben», sagte Clerc und fügte an: «Da sind gravierende Fehler bei der Einvernahme passiert.» In seinem zweiten Antrag forderte er, den Prozess zu vertagen. Aus der Vorladung sei nämlich nicht hervorgegangen, dass der mitangeklagte Mieter seines Mandanten auch vor Ort sei. «Meine Verteidigung ist nicht die gleiche, wenn ich weiss, dass er auch hier ist. Ich bin sehr überrascht, ihn zu sehen.»

Staatsanwalt Markus Julmy konterte: «Ich bin überrascht, dass der Verteidiger überrascht ist.» Clerc habe damit rechnen müssen, dass der Mieter dabei sei. Aus den Akten sei klar ersichtlich, dass beide angeklagt seien.

Auf die Vorwürfe Clercs zur Einvernahme des Sohns ging Julmy nicht näher ein. Er betonte, dass er sich in der Anklageschrift kaum auf die Aussagen des Sohns gestützt habe. «Selbst wenn man diese Stellen entfernen würde – an der Zahl der Hanfanlagen würde das nichts ändern.»

Kein Risiko

Gerichtspräsident Peter Rentsch hielt sich in diesem Punkt an den Staatsanwalt. Er wies den Antrag von Clerc, die Anklageschrift zu überarbeiten, ab. Der Sohn sei in der Schrift nicht ausdrücklich erwähnt. Ausserdem werde im Rahmen des Verfahrens sowieso geprüft, welche Aussagen verwertbar seien und welche nicht.

Hingegen leistete das Gericht dem Antrag Folge, das Verfahren zu vertagen. Aus der Vorladung gehe tatsächlich nicht hervor, dass der Mieter ebenfalls vor Ort sei. Ob das drinstehen müsste, sei vom Gesetz her nicht klar. «Aber wir wollen es nicht darauf ankommen lassen, dass ein allfälliges Urteil wegen Formfehlern angefochten wird», sagte Rentsch. Deshalb vertagte das Gericht den Prozess und wird nun neue Vorladungen an die Parteien schicken. Wann das Verfahren weitergeht, ist noch unklar.

Zahlen und Fakten

Hanfpflanzen in Keller und Zimmern

Laut der Anklageschrift betrieben die beiden Angeklagten sieben Hanfanlagen. Drei davon hätten sich im Keller, zwei im Parterre des Wohnhauses und zwei im Aussenbereich in Gewächshäusern befunden. Die Räume seien teils speziell isoliert und die Eingänge mit Regalen und Schränken auf Scharnieren verdeckt gewesen.

nas

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