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Hanfbauer muss zahlen

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Hanfbauer muss zahlen

60 000 Franken Ersatzforderungen für 1000 Kilo Hanf

Ein Sensler Landwirt hat in vier Jahren mehr als eine Tonne Hanf mit einem THC-Gehalt von zehn Prozent produziert. Das Gericht verurteilte den Mann zu 13 Monaten Gefängnis bedingt und forderte einen Ersatz von 60 000 Franken.

Von ILONA STÄMPFLI

Wie schon letzte Woche stand gestern wieder ein Landwirt vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Verfahren bezieht sich auf die Jahre 1998 bis 2001. In dieser Zeit baute der 38-jährige Bauer aus dem mittleren Sensebezirk mehr als tausend Kilo Hanf an und verkaufte diesen an das Canna-Bioland und einen Hanfladen in Bern. Das Geschäft brachte ihm einen Gesamtertrag von ca. 170 000 Franken ein.

Idee der Nischenproduktion

Angefangen hat alles 1997, als der Landwirt in der Zeitung «Schweizer Bauer» ein Inserat des Canna-Biolands sah, in dem Hanflieferanten gesucht wurden. «Das kam mir gelegen. Ich suchte damals ein Nischenprodukt als Nebenerwerb. Man wusste zu dieser Zeit noch nichts über den Hanf», erzählte der Angklagte.

Die Samen für die Anpflanzung von «Sativa-Bauernhanf» erhielt er vom Geschäftsführer des Canna-Biolands. Dieser versicherte ihm, dass mit dem gelieferten Hanf Produkte wie Salben, Tee und Hanfkissen hergestellt würden.

Die erste Ernte war erfolgreich: der Angklagte konnte seinem Abnehmer 610 Kilo Hanf zu einem Preis von 57 000 Franken verkaufen.

Für das Jahr 2000 erhöhte er die Anbaufläche von 2500 auf 7000 Quadratmeter. Den grössten Teil der Ernte lieferte er nun einem Hanfladen in Bern. «Ich war selber im Laden und habe die verschiedenen Produkte, die verkauft werden, gesehen. Es wurde mir auch mündlich bestätigt, dass dies eine saubere Sache sei», betonte der Landwirt vor Gericht.

Infrarot-Überwachungskamera

Weil sein Feld nachts häufig von Dieben heimgesucht wurde, musste der Bauer eine Infrarot-Kamera anschaffen. Ob er dies auch bei normalem Faserhanf getan hätte, zweifelte die Staatsanwältin Gabriele Berger an. Der Beschuldigte schnitt die männlichen Hanfpflanzen regelmässig heraus und züchtete nur die weiblichen, die mit einem höheren THC-Gehalt.

Bei den Analysen von 1999 und 2001 schwankte der Gehalt zwischen einem und zehn Prozent. Dies sei auf die verschiedenen Reifestadien der Pflanzen zurückzuführen, rechtfertigte der Landwirt die grossen Differenzen. Der zugelassene THC-Gehalt beträgt in der Schweiz 0,3 Prozent.
Die Staatsanwältin war der Meinung, der Angeklagte habe nach dem Eventualvorsatz gehandelt und somit bewusst in Kauf genommen, dass sein gelieferter Hanf als Betäubungsmittel missbraucht werden könnte. Sie unterstrich diese Ansicht mit mehreren stichhaltigen Argumenten.

Unterschiede gekannt

Erstens hätte der grosse Preisunterschied zwischen dem Sativa- und Faserhanf den Landwirt hellhörig machen sollen. Für den Faserhanf hätte er nur einen Bruchteil des Preises erhalten. Zweitens habe er gewusst, dass gegen den Leiter des Canna-Biolands ein Verfahren lief. Drittens sei 1998 längstens bekannt gewesen, dass Schlaf- und Asthmakissen geraucht werden. Und zuletzt habe der Beschuldigte gesehen, wie die «Duftsäckchen» im Hanfladen in Bern zu horrend hohen Preisen (ca. 150 Franken für 30 Gramm) verkauft wurden. «Sie glauben wohl selber nicht, dass jemand 150 Franken ausgibt, um an einem Säckchen zu schnuppern», führte Gabriela Berger aus.

Der Verteiger Ingo Schafer plädierte dafür, den Beschuldigten freizusprechen. Sein Mandant habe nicht nach dem Eventualvorsatz gehandelt, denn: «Wenn der Waffenhändler eine Waffe verkauft, geht er auch nicht davon aus, dass der Kunde mit der Waffe jemanden verletzen oder töten könnte. Mein Klient konnte genauso wenig wissen, für was sein Hanf verwendet wird.»

«Hanfanbau ist immer noch legal»

Der verheiratete Landwirt, Vater eines Sohnes, habe seinen Geschäftspartnern vertraut und nicht gedacht, dass er etwas Illegales tue. Ausserdem sei der Anbau von Hanf immer noch legal, meinte Schafer weiter. Von Ersatzforderung sei abzusehen, weil dies die Existenz des Bauern bedrohen würde.

Keine Direktzahlungen angefordert

Das Gericht verurteilte den Landwirt zu 13 Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre. Der Bauer hat ausserdem 60 000 Franken Ersatzforderung zu bezahlen und muss die Gerichtskosten übernehmen. Die beschlagnahmten Hanfproben werden vernichtet.

Gerichtspräsident Reinold Reamy begründete den Entscheid mit denselben Argumenten, die schon die Staatsrätin vertrat, und bemerkte u. a., es sei auffällig, dass der Landwirt keine Direktzahlungen vom Bund verlangt habe, obwohl er dachte, sein Hanf sei legal.

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