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Hanffelder vernichten

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Untertitel: Zwei Grossräte fordern gesetzliche Basis

CSP-Grossrat Rudolf Vonlanthen hat – wie an der letzten Versammlung der Sensler Ammännervereinigung angekündigt – in der März-Session des Grossen Rates zusammen mit Charly Haenni (FDP, Vesin) eine Motion eingereicht und begründet. Sie wollen damit erreichen, dass die Polizei legal ein Hanffeld «rechtzeitig» vernichten kann, sofern ein Entscheid des Untersuchungsrichters und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorliegen. «Der Hanf ist nämlich schneller geerntet, als das Strafverfahren abgeschlossen ist», halten sie in der Begründung ihres Vorstosses fest.

Katz- und Mausspiel beenden

Ausschlaggebend für das Einreichen der Motion sind die Vorfälle vom vergangenen Herbst in der Gemeinde Rechthalten. «Einmal mehr haben wir feststellen müssen, wie man mit den Behörden ein Katz- und Mausspiel betreiben kann», kommentieren sie den Vorfall im Sense-Oberland und geben zu verstehen, dass es schwierig sei zu überprüfen, ob der angepflanzte Hanf jeweils legal verwendet werde. «Es ist an den Behörden, den Nachweis zu erbringen, dass die weitere Verwendung in Richtung Betäubungsmittel gehen wird», schreiben sie.

«Offiziell» werde der Hanf fast durchwegs zu legalen Produkten verarbeitet. «Inoffiziell bzw. hinterrücks findet aber ein Teil der Pflanzen den Weg in andere Kanäle und endet als Betäubungsmittel», geben sie zu bedenken und machen darauf aufmerksam, dass eine kleine Fläche genügt, um gutes Geld zu verdienen. «Ein Feld mit 1000 Pflanzen umfasst rund 4000 m. Eine einzige schöne Pflanze vermag den Eigenkonsum einer Person während eines Jahres zu decken. Dafür werden gut und gerne ein paar hundert Franken ausgegeben. Wenn daneben die offizielle Verwendung unrentabel sein sollte, fällt dies kaum ins Gewicht», halten die beiden Grossräte fest. Deshalb brauche es eine gesetzliche Grundlage, um ein Hanffeld rechtzeitig räumen zu können, bevor ein Strafverfahren durchgezogen ist.

Entschädigung, falls

Rudolf Vonlanthen und Charly Haenni sind sich bewusst, dass die Vernichtung eines Hanffeldes im Rahmn einer Voruntersuchung auch voreilig angeordnet werden kann. Sollte sich herausstellen, dass die Vernichtung nicht rechtens war und der betroffene Gegendstand zulässig war, so solle er auf Gesuch des Betroffenen zum Marktwert ersetzt werden. Eine Berufung soll möglich sein, wie sie in der Begründung schreiben.

Untersuchungsrichter reagieren

Mittlerweile haben aber auch die Untersuchungsrichter reagiert. Sie wollen ab diesem Jahr viel rigoroser gegen Hanfanpflanzer vorgehen. Sie haben deshalb ein Merkblatt für Hanfbauern herausgegeben. Darin stellen sie in Aussicht, dass fast jeder Hanfbauer mit einem Strafverfahren rechnen muss. Die angegebene Verwendung des Hanfes soll auch rasch überprüft werden. Zudem werden die Hanffelder von einer Sicherheitsfirma überwacht, und dies auf Kosten der Hanfbauern, wenn sich herausstellen sollte, dass der THC-Gehalt die tolerierte Grenze von 0,3 Prozent übersteigt.

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