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Hanffreunde künden Strafklage an

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Der Eingang der Klage und der Beschwerde konnte gestern weder vom Kantonsrichter Paul-Xavier Cornu noch vom direkt betroffenen Untersuchungsrichter André Piller bestätigt werden. Man habe bloss «über Umwege» von den angekündigten rechtlichen Schritten erfahren.

Die FN haben von der Mutter des Verhafteten eine Kopie der Beschwerde und der Strafklage erhalten. Allerdings ist diese nicht handschriftlich unterschrieben.

Erst durch die Zeitung
von der Verhaftung erfahren

Die Mutter beklagt sich, dass sie durch die Zeitung von der Verhaftung ihres Sohnes erfahren habe. Sie habe ihn kontaktieren wollen, doch der Untersuchungsrichter habe gesagt, ihr Sohn wolle nicht mit ihr sprechen. Kurz darauf konnte der Verhaftete trotzdem mit derMutter telefonieren, wobei er gesagt habe, Piller habe keinen telefonischen Kontakt erlaubt.

Die Mutter schreibt, laut Gesetz müsse der Untersuchungsrichter es zulassen, dass ein Verhafteter seine Familie benachrichtigen und beruhigen kann. Sie wirft deshalb Piller Amtsmissbrauch und Lüge vor.
Gemäss Communiqué der Schweizer Hanffreunde hätte die Strafklage zur Folge, dass sich André Piller als Untersuchungsrichter vom Dossier «Hanf-Info» zurückziehen müsste.
Beim Untersuchungsrichteramt vermutet man, dass dies eine Strategie sei, um die Untersuchungsrichter auszubooten. Bereits beim Fall «Canna-Bioland» hat sich der erste Untersuchungsrichter zurückziehen müssen.
André Piller machte keine Angaben darüber, ob sich der Verhaftete noch in Haft befindet oder nicht. Der Hanfladen an der Bernstrasse in Murten bleibe vorderhand geschlossen.

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