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Hanfverkäufer bleibt in Freiheit

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Ein 49-jähriger Mann aus dem Seebezirk stand gestern vor dem Kantonsgericht. Er hatte in den Jahren 2003 und 2004 Drogenhanf verkauft und damit einen Umsatz von rund 2,5 Millionen Franken erzielt. Das Strafgericht des Seebezirks hatte ihn dafür zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies zusätzlich zu einer unbedingten Strafe von 29 Monaten aus dem Jahr 2005. Damals wurde er für den Hanfverkauf zwischen 1998 und 2002 verurteilt.

Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach, die den Fall von der nach Bern gewechselten Andrea Minka Il-Wiederkehr übernommen hat, forderte eine Erhöhung der Strafe auf zehn Monate. Sie wehrte sich dagegen, dass die Strafe vollständig zur Bewährung ausgesprochen wurde. Ein teilbedingter Vollzug sei laut Rechtsprechung angemessen, argumentierte die Staatsanwältin.

Spezielle Umstände

Christian von Wartburg, der aus dem Kanton Basel-Landschaft angereiste Verteidiger, erinnerte das Gericht an die Umstände, unter denen sein Klient in den Verkauf von Hanfprodukten eingestiegen war. «Wir standen kurz vor einer Legalisierung, es gab immer mehr Hanfläden, und die Politik gab widersprüchliche Signale von sich», so von Wartburg.

Er sah keinen Grund, an dem Strafmass etwas zu ändern. «Das Bezirksgericht hat fair geurteilt. Für meinen Mandanten waren die insgesamt 36 Monate kein Klacks.»

Zweiter Job muss her

Dem Angeschuldigten war anzumerken, dass er mit der Geschichte abschliessen will. Er betreibt immer noch aktiv eine Firma für legale Hanfprodukte, die aber wenig Gewinn abwirft. Zudem lastet ein grosser Schuldenberg auf ihm. Mit dem Geld, das er heute verdient, könne er knapp leben, sagte er. «Aber ich muss mir jetzt wohl einen zweiten Job suchen», fügte der Mann, der seit Mai 2009 wieder auf freiem Fuss ist, an.

Angemessenes Urteil

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft konnte Gerichtspräsident Tarkan Göksu nicht überzeugen. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil vollumfänglich. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Strafe nur teilbedingt hätte ausgesprochen werden können, wenn die Gesamtstrafe höchstens 18 Monate betragen hätte», erklärte Göksu. Da die sechs Monate als Zusatzstrafe zu den verhängten 29 Monaten gerechnet wurden, sei der Antrag der Staatsanwältin nicht umsetzbar. Die sechs Monate seien absolut angemessen, schloss er.

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