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Hat Freiburg ein Problem mit Schulschwänzern?

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Mit einer Anfrage wollte eine Grossrätin erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag nach den Sommerferien fehlen. Der Staatsrat beziffert nun erstmals das Ausmass dieser Problematik.

Der Berg hat eine Maus geboren: So lässt sich eine Anfrage der Grossrätin Francine Defferrard (Die Mitte, Villars-sur-Glâne) und die dazugehörige Antwort des Staatsrats zusammenfassen. Im Mittelpunkt stehen die schulpflichtigen Kinder, die am ersten Schultag nach den Sommerferien mit Abwesenheit glänzen.

Sie sei stark beunruhigt, berichtet Defferrard in ihrer Anfrage. Denn «nach Beginn des Schuljahres 2023/24 habe ich erfahren, dass es in einer Gemeinde im Kanton Freiburg am ersten Schultag, dem 24. August 2023, in einer Klasse der obligatorischen Schule einen hohen Anteil von Absenzen gab». Vom Staatsrat wollte sie wissen, wie hoch die Abwesenheitsraten am ersten Schultag in den letzten Jahren waren.

Zählung in allen Freiburger Schulen

Die Bildungsdirektion hat daraufhin einige Hebel in Bewegung gesetzt, um eine präzise Antwort zu liefern:

Für das laufende Schuljahr wurde jede Schule aufgefordert, den Unterrichtsämtern die Anzahl der Abwesenheiten mitzuteilen.

Das Resultat der Zählung in allen Freiburger Schulklassen von der 1H bis zur 11H wurde anschliessend in einer Tabelle ordentlich für jede Schulstufe und jede Sprachregion dokumentiert: Von den total 42’000 Schülerinnen und Schülern fehlten ganze 64 am ersten Schultag. «Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule macht dies 0,15 Prozent aus», fasst der Staatsrat die Ausmasse des Problems zusammen.

Dem Wunsch der Grossrätin, auch Zahlen zu den letzten Schuljahren zu liefern, will er indes nicht nachkommen. «Sie nachträglich für die vergangenen Jahre zu ermitteln, wäre mit einem grossen Aufwand verbunden, da keine besonderen Vorkommnisse von den Schulen festgestellt oder den Unterrichtsämtern gemeldet wurden.» Gleichzeitig weist der Staatsrat auf den revolutionären Charakter der Zählung hin, die durch die Anfrage ausgelöst wurde:

Wie hoch die Abwesenheitsrate am ersten Schultag ist, wurde bisher nie ermittelt.

Wenig überraschend teilt der Staatsrat der Grossrätin mit, dass es keine verschärften Massnahmen bei Fernbleiben am ersten Schultag braucht. «Die Rechtsgrundlage ist eindeutig und ermöglicht beispielsweise eine Anzeige der Eltern beim Oberamt, wenn dies erforderlich ist. Der Staatsrat ist nicht der Ansicht, dass zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.»

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