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Hat Riklin Nideggers Ehre verletzt?

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Freiburger Polizeikommandant klagt gegen Strafrechtsprofessor

Die Vorgeschichte im Schnelldurchlauf: Im Zusammenhang mit den Polizeiaffären «Grossrieder» und «Perler» erhob der Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin gegenüber dem Freiburger Polizeikommandanten Pierre Nidegger und Untersuchungsrichter Patrick Lamon massive Vorwürfe. Daraufhin eröffnete Untersuchungsrichter Michel Mooser im letzten August ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden.

Nidegger und Lamon wurden Unterdrückung von Beweismitteln, Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und diverse Verstösse gegen die Strafprozessordnung angekreidet. Was Nidegger im Besonderen anbetrifft, so wurde ihm vorgehalten, vor zwei Jahren bei der Einvernahme seines Untergebenen Paul Grossrieder dabei gewesen zu sein und auf den Beschuldigten Druck ausgeübt zu haben, womit laut Riklin auch der Tatbestand der Nötigung erfüllt war.

Polizeichef reingewaschen

Wie Untersuchungsrichter Michel Mooser gestern mitteilte, haben sich die Anschuldigungen Riklins als nichtig erwiesen. Pierre Nidegger habe bei der fraglichen Einvernahme «angemessen gehandelt», weshalb die Anschuldigungen des Strafrechtsprofessors «gegenstandslos» seien. Bei den Einvernahmen Grossrieders hat Nidegger laut Mooser «keine aktive Rolle gespielt».

Was den Vorwurf der Nötigung anbetrifft, so wurde Nidegger von Mooser ebenfalls entlastet: Die Untersuchung habe ergeben, dass Grossrieder während eines Unterbruchs der Einvernahme nicht mit Nidegger, sondern mit einer nicht namentlich erwähnten Drittperson Kontakt gehabt habe. Noch nicht entschieden hat Mooser betreffend der Anschuldigungen, die Riklin gegenüber Untersuchungsrichter Patrick Lamon erhoben hatte.

Nidegger schlägt zurück

«Dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, überraschte mich nicht im Geringsten», stellte Pierre Nidegger gestern am Rande der alljährlichen Polizei-Pressekonferenz fest. «Es war mir immer klar, dass ich damals im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehandelt hatte, und war mir zu keiner Zeit irgendeiner Schuld bewusst.»

Weil sich die inzwischen fallengelassene Klage erstens negativ auf sein Familienleben und zweitens nicht eben positiv auf seine Arbeit ausgewirkt hätte, habe er Anfang Februar seinerseits eine Verleumdungsklage gegen Franz Riklin eingereicht, erklärte Nidegger auf Anfrage.

«Merkwürdige Informationspolitik»

Riklin selber erfuhr von seinem «Glück» gestern erst, als sich die Medien bei ihm um eine Stellungnahme bemühten. Für den streitbaren Strafrechtsprofessor war dies nicht weiter verwunderlich, denn «die Freiburger Justiz verfolgt meiner Ansicht nach seit langem einer sehr merkwürdige Informationspolitik».

Überrascht sei er über Nideggers Strafanzeige nicht, fügte Franz Riklin an: «Als ich meinerseits die Klage gegen Nidegger und Lamon einreichte, war mir bewusst, dass das Konsequenzen haben könnte.»
Erstaunt ist Riklin allerdings über die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit über die Eröffnung des jüngsten Nebenkriegsschauplatzes der Freiburger Justizaffäre ins Bild gesetzt worden ist: «Gemäss der geltenden Freiburger Strafprozessordnung hat – wenn schon – der zuständige Untersuchungsrichter über die Einreichung einer Klage zu informieren. Wenn die Orientierung von Seiten der Polizei erfolgt, dürfte dies eigentlich nur in Form einer kurzen Meldung und ohne Namensnennung erfolgen», sagte Riklin gegenüber den FN.

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