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Häusliche Gewalt ist nicht mehr privat

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Autor: URS HAENNI

Das Symposium über Gewalt in Paarbeziehungen geht auf eine Initiative des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und Familienfragen zurück. Erstmals sind gestern im Gutenberg-Museum Fachleute aus verschiedenen Kreisen zusammengekommen, um sich über die Gewalt in Paarbeziehungen zu informieren und auszutauschen.

Unter den rund 100 Teilnehmern befanden sich neben den Vortragenden auch Mitglieder der Kantonalen Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen, Mitarbeiter staatlicher Stellen sowie von Hilfsorganisationen.

Nicht mehr privat

Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre sagte, die Problematik sei national anerkannt und werde nicht mehr als rein private Angelegenheit angesehen – insbesondere, seit 2004 Gewalt in Beziehungen von Amtes wegen verfolgt wird. Demierre erwähnte, dass wohl 30 000 Personen in der Schweiz jährlich Opferhilfe in Anspruch nehmen, dass aber viele Fälle trotzdem nicht bekannt würden. Sie sagte, der Kampf gegen Gewalt in Beziehungen sei vom Staatsrat als Priorität bestimmt worden. Die entsprechende Kommission mache eine bemerkenswerte Arbeit, und es werde in Zukunft auch ein Büro eröffnet.

Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet nahm die von Demierre erwähnte Zahl auf und sagte, rund die Hälfte davon betreffe Paarbeziehungen. Nehme man die psychische Gewalt noch dazu, wären die Zahlen noch höher, so Jutzet.

Er betonte, dass Freiburg verschiedene Möglichkeiten prüfe, um der Thematik noch besser zu begegnen. Er erwähnte eine Checkliste, um das Bedrohungspotenzial von Personen besser einzuschätzen. Auch ein elektronisches Armband für potenzielle Täter und eine eigene Alarmzentrale für Opfer werden diskutiert.

Kantonsrichter Jérôme Delabays referierte über Auswirkungen der neuen Zivil- und Strafprozessordnung auf häusliche Gewalt. Gemäss dem Richter liege ein Vorteil darin, dass nun national ein gemeinsames Vorgehen existiere. Eine Neuerung ist, dass ein Opfer von Gewalt mit einer Vertrauensperson vor Gericht auftreten kann. Delabays glaubt, dass die neue Zivilrechtsordnung den Zugang zur Justiz erleichtert. Mehr Schutz könne ein Opfer erwarten, da in klaren Fällen ein Richter sehr schnell entscheiden kann. In der Strafprozessordnung sei neu, dass zum Urteil eine Anordnung verfügt werden kann, wie das Urteil auszuführen ist.

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser erwähnte, dass Opfer nun nicht mehr innert drei Monaten Klage gegen ihren gewalttätigen Partner einreichen müssen, sondern dass die Delikte bis zu zwei Jahre zurückreichen können. Auch könne eine Untersuchung auf Verlangen des Opfers während bis zu sechs Monaten unterbrochen und dann wieder aufgenommen werden. Früher sei ein Fall nach Rückzug der Klage ad acta gelegt worden. Gasser wies darauf hin, dass Verurteilungen eines Täters oft auch Auswirkungen auf das Opfer haben. So zum Beispiel, wenn eine Geldstrafe das Haushaltsbudget beider Partner belastet. Aus der täglichen Arbeit weiss Gasser, dass die Beweisführung oft schwierig ist. Wie er sagte, revanchiere sich ein Angeklagter oft mit einer Gegenklage am Partner, so dass das Opfer zum Täter wird.

Mehrarbeit für Polizei

Isabelle Théron, Juristin bei der Kantonspolizei, sagte, dass die neue Strafprozessordnung der Polizei mehr Arbeit bringe, vor allem administrative. Auch führe der sofortige Einbezug eines Anwalts dazu, dass der Angeklagte mehr Rechte hat und die Interventionszeit somit länger wird. «Die einzige Massnahme, die uns entlastet, ist weniger Gewalt», sagte Théron.

Bei häuslicher Gewalt begibt sich die Polizei in die Privatsphäre von Opfern und Tätern.Bild Charles Ellena/a

Zahlen und Fakten

Häusliche Gewalt meist in der Ehe

Pro Halbjahr registriert die Kantonspolizei Freiburg rund 300 Fälle von häuslicher Gewalt; knapp zwei pro Tag. Diese Zahl hat sich über die letzten drei Jahren leicht erhöht. Opfer sind in grosser Mehrheit Frauen, Täter meist Männer. Doch auch Kinder finden sich unter den Opfern und Tätern. Zur Hälfte findet die Gewalt zwischen verheirateten Ehepaaren statt, oft auch zwischen nicht verheirateten Partnern. Doch auch getrennte Partner geraten oft aneinander. uh

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