Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Helmtragpflicht für Elektrovelos gefordert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Fahrettin Calislar

sugiez/bernElektrovelos werden immer beliebter. Doch ein Unfall in Sugiez (die FN berichteten) zeigte kürzlich auch die Schattenseiten des Gefährts. Rolf Moning, Sprecher der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), sieht beim Boomgefährt sowohl Vor- als auch Nachteile.

Die Polizei meldete, dass die Fahrerin vor dem Unfall die Kontrolle über ihr Velo verloren habe. Wie ist das möglich?

Rolf Moning: Diese Zweiräder, die über einen Elektromotor zur Unterstützung der Tretbewegung verfügen, erreichen je nach Modell Spitzengeschwindigkeiten von deutlich über 50 km/h.

Sind Elektrovelos überhaupt noch Velos oder schon vergleichbar mit Mofas?

Elektrovelos gelten gesetzlich als Motorfahrräder. Betrachtet man die technologische Entwicklung, kann man davon ausgehen, dass ihre Motoren noch leistungsstärker werden.

Welche Konsequenzen hat diese Einordnung?

Bis Ende 2010 zählten E-Bike-Unfälle zu den Fahrradunfällen. Seit Anfang Jahr werden Elektrovelos neu als eigene Verkehrsteilnehmer-Kategorie in den Unfallaufnahmeprotokollen der Polizei erfasst. Dies wird es erstmals ermöglichen, das Unfallgeschehen dieser Fahrzeugart genau einzuschätzen.

Ich sehe ab und zu Mütter auf Elektrovelos mit montiertem Kinderanhänger. Wie schätzt die Unfallprävention dies ein?

E-Bikes sind erstens schwerer und erreichen zweitens höhere Geschwindigkeiten als herkömmliche Fahrräder. Diese beiden Faktoren führen zu einem ungewohnt langen Anhalteweg. Es sollte deshalb immer defensiv und mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Dies ist insbesondere auch beim Kindertransport zu berücksichtigen, der übrigens nur mit E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h erlaubt ist.

Und schliesslich: Sind politische Massnahmen vonnöten?

Zurzeit tragen die gesetzlichen Bestimmungen über Elektrofahrräder den neusten technologischen Entwicklungen und der Produktvielfalt auf dem Markt nicht Rechnung. Die bfu hat sich deshalb für eine Revision der Gesetzgebung stark gemacht und dabei angeregt, nach den verschiedenen Modellen insbesondere hinsichtlich der unterstützten Geschwindigkeit zu differenzieren. Das Bundesamt für Strassen Astra hat den Ball aufgenommen und schlägt jetzt in einer öffentlichen Anhörung – wie von der bfu angeregt und von der Freiburger CSP-Nationalrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet in einer Motion gefordert – eine Helmtragpflicht für die schnellen E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h vor. Für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird das Tragen eines Velohelms empfohlen; zudem sollen diese neu mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema