Dass die Pensionskasse des Staatspersonals in einem desolaten Zustand ist, ahnte man seit längerer Zeit. Für den aktuellen Deckungsgrad von 73,3 Prozent und die notwendigen Sanierungsgelder von bis zu 1,1 Milliarden Franken gibt es nur eine Bezeichnung: himmeltraurig. Und einmal mehr werden die Rahmenbedingungen – Altersstruktur, Renditen, technischer Zinssatz, Referenzzinssatz, Gesetze und so weiter – als Ursachen angegeben. Diese sind aber für alle Pensionskassen in etwa gleich. Und vielen Kassen geht es gut. Wie kann man zulassen, dass der Deckungsgrad auf katastrophale 73,3 Prozent sinkt? Das kommt ja nicht von heute auf morgen. Als Stiftungsrat einer grösseren Pensionskasse mit einem Deckungsgrad von 117 Prozent ist das für mich unverständlich. Bei uns leuchten die Alarmlampen bereits, wenn er sich nur leicht nach unten bewegt. Und es ist für mich nicht vorstellbar, dass eine nichtöffentliche Kasse in einen solch katastrophalen Zustand gerät. Die Aufsichtsbehörden reagieren schon bei kleinen Schwankungen, sinkt der Deckungsgrad unter 100 Prozent, besteht bereits Alarmstufe Rot, und bei 95 Prozent muss der Stiftungsrat Massnahmen ergreifen. Nicht so beim Staat. Da kann jahrelang gewurstelt werden. Konsequenzen gibt es keine. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die Verantwortlichen für dieses Desasters zur Verantwortung gezogen werden. Vielmehr müssen es die Versicherten ausbaden, und am Ende bürgt ja noch der Steuerzahler. Deshalb werden wir wohl auch Bürger genannt.
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