Untertitel: Frühpensionierung erst später möglich
Ursprünglich wollte Bundesrat Pascal Couchepin den Unternehmen die Frühpensionierung erst ab dem 60. Altersjahr erlauben. In der Vernehmlassung stiess dies aber von links bis rechts auf massiven Widerstand. «Gegen die ganze Welt können wir nicht ankämpfen», sagte der Sozialminister am Freitag vor den Medien.
Während einer Übergangsfrist bis Anfang 2011 bleibt der Bezug von Altersleistungen vor 58 möglich. Früher in Pension gehen kann gemäss der Verordnungsänderung zudem, wer von einer betrieblichen Restrukturierung betroffen ist. Mit dem Mindestalter 58 für den vorzeitigen Altersrücktritt will der Bundesrat den Bereich einschränken, der noch zur steuerlich privilegierten Vorsorge gehört. Von der Frühpensionierung profitieren nämlich vorab Gutverdienende, die sich die teils horrend hohen abzugsfähigen Einkaufssummen leisten können. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid auch damit, dass die Lebenserwartung seit 1970 bei den Männern von 70,1 auf 77,9 und bei den Frauen von 76,1 auf 83 Jahre gestiegen ist. Angesichts dieser Entwicklung wäre es «sinnwidrig», mit einer tieferen Altersgrenze einen Anreiz zur frühzeitigen Pensionierung zu schaffen. Für den Grossteil der Versicherten ändere sich mit den neuen Bestimmungen kaum etwas, sagte Couchepin.