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Höhere Darlehen

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Landwirtschaftsgesetz verabschiedet

Für den Bau oder die Renovation von Gebäuden und Anlagen usw. können die Landwirte aus dem Landwirtschaftsfonds zinsgünstige oder zinslose Darlehen beanspruchen. In der September-Session ist der Grosse Rat in erster Lesung des neuen Landwirtschaftsgesetzes dem Antrag des Staatsrates gefolgt, wonach diese Darlehen 40 Prozent der Gesamtinvestitionen nicht überschreiten dürfen. Für Gemeinschaftsprojekte kann dieser Satz jedoch bis zu 50 Prozent und für Projekte im Berggebiet bis zu 60 Prozent ausmachen.Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Jacques Bourgeois (FDP, Avry) wollte jedoch diese Sätze um je zehn Prozent erhöhen. Michel Losey (SVP, Sévaz) verteidigte diesen Antrag am Dienstag in zweiter Gesetzeslesung. Er gab zu bedenken, dass die strukturelle Anpassung in der Landwirtschaft künftig noch schneller vor sich gehen werde. Diese Anpassungen seien nur mit höheren Darlehen möglich.Staatsrat Pascal Corminboeuf wehrte sich jedoch gegen eine Erhöhung der Sätze. Er wollte, dass möglichst viele Landwirte vom Landwirtschaftsfonds, der auf 40 Millionen Franken aufgestockt wird, profitieren können. Er befürchtete auch, dass die Landwirte mit höheren Darlehen geneigt sein könnten, übertriebene Bauten zu erstellen, die ihnen dann finanzielle Probleme bereiten.Mit 50 zu 48 resp. 55 zu 53 Stimmen folgte der Grosse Rat in zweiter resp. dritter Lesung aber der parlamentarische Kommission.Mit 70 zu 25 Stimmen bestätigte der Rat, dass die Hauswirtschafts-Ausbildung ebenfalls im Gesetz verankert werden soll. «Dieser Beruf gehört zur Landwirtschaft» betonte CVP-Sprecherin Christine Bulliard. az

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