Untertitel: Gesetz über die Geldspielautomaten vor dem Grossen Rat
Diese Änderungen schlägt die parlamentarische Kommission des Grossen Rates vor, welche den Gesetzesentwurf über die Spielapparate und -salons geprüft hat. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevision in der kommenden September-Session vornehmen.
Laut Bundesgesetz über die Spielbanken dürfen ab April 2005 keine Glückspielautomaten mehr in Gaststätten und Spielsalons aufgestellt werden. Diese sind den Casinos vorbehalten. In Gaststätten und Spielsalons sind bloss noch Geschicklichkeitsautomaten zugelassen, sofern dies die Kantone wollen. Um Geld zu gewinnen, wird von den Spielerinnen und Spielern also eine gewisse Geschicklichkeit verlangt.
Zehn Automaten in den Spielsalons?
Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium des SP-Vertreters René Thomet spricht sich nun aber für eine liberalere Politik aus. Sie möchte, dass in den Spielsalons maximal zehn Geschicklichkeitsautomaten aufgestellt werden dürfen. Allerdings muss die Zahl der anderen Unterhaltungsapparate grösser sein als die Zahl der Geldspielautomaten. Der maximale Einsatz soll neu fünf Franken betragen, die Kumulation des Einsatzes und des erzielten Gewinnes soll gestattet werden. Neu sollen auch Apparate zugelassen werden, welche die Speicherung des Einsatzes oder des erzielten Gewinnes ermöglichen.
Weiter möchte der Staatsrat, dass es verboten ist, Geschicklichkeitsautomaten in einem Gang oder in einem Treppenhaus einer Gaststätte aufzustellen. Die Kommission wehrt sich jedoch gegen dieses Verbot.
Umstrittene Gesetzesvorlage
Die Kommission steht allerdings nicht einstimmig hinter diesen Änderungsvorschlägen. Sie hat sie mit 8 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Dies bedeutet, dass die Gesetzesrevision im Grossen Rat einige Diskussionen auslösen wird.