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Honig-Bschiss: Ein Imker soll Importware als Schweizer Bienenhonig deklariert haben 

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Die Staatsanwaltschaft wirft einem Thurgauer Imker vor, 2500 Kilogramm europäischen Bienenhonig als Schweizer Produkt verkauft zu haben. Die Polizei führte eine Hausdurchsuchung durch, zu der sich jetzt das Bundesgericht geäussert hat.

Der Imker und Honighändler fühlte sich von einem «Hausdurchsuchungskommando der Kantonspolizei überfallen». Rund ein Dutzend bis auf die Zähne bewaffnete Polizisten hätten sein Haus belagert und die anwesenden Familienmitglieder verängstigt, schrieb er in einer Eingabe ans Thurgauer Obergericht.

Um was geht es? Am 28. Juni 2023 führte die Thurgauer Kantonspolizei bei einem Imker eine Hausdurchsuchung durch. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell verdächtigt ihn, seit Mitte Oktober 2021 bis im Frühjahr 2023 in seinem Honigladen mindestens 2,5 Tonnen importierten Bienenhonig als Schweizer oder Thurgauer Bienenhonig verkauft zu haben. Das wäre eine Konsumententäuschung mit einer erklecklichen Marge zugunsten des Verkäufers dank der grossen Preisdifferenz zwischen europäischem und Schweizer Honig.

Am Ursprung des Verfahrens steht eine Strafanzeige des Kantonalen Laboratoriums. Bei einer Lebensmitteluntersuchung fand es mittels Pollenanalyse heraus, dass im angeblichen Schweizer und Thurgauer Produkt europäischer Honig steckt. Mit dem mutmasslichen Etikettenschwindel soll der Imker mehr als 50’000 Franken erwirtschaftet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die einheimischen Imkerinnen und Imker decken rund einen Drittel des jährlichen Honigbedarfs (11000 Tonnen) in der Schweiz. Schmieren die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich immer Schweizer Honig aufs Butterbrot, wenn auf dem Glas Schweizer Honig steht?

Es gibt keine Statistiken, welche diese Frage beantworten. Alda Breitenmoser, Aargauer Kantonschemikerin und Präsidentin des Verbandes der Kantonschemiker, sagt zu Falschdeklarationen: «Ein Massenphänomen ist es nicht.» Breitenmoser weiss aber, dass kantonale Laboratorien bei Pollenanalysen immer mal wieder falsche geografische Angaben aufdecken.

Auch Martin Schwegler, Präsident von Bienen Schweiz, sagt: «99 Prozent der Imkerinnen und Imker sind sauber.» Er verlangt nicht mehr Kontrollen, wünscht sich aber, dass die Laboratorien in gewissen Kantonen bei Verdachtsfällen genauer hinschauen und sich fragen: Kann es wirklich sein, dass ein Imker in dieser Zone mit dieser Anzahl Bienenvölker so viel Honig produziert?

Fall im Zürcher Oberland aufgedeckt

Einen ähnlichen Fall wie jenen im Kanton Thurgau deckte 2015 das kantonale Labor Zürich auf. Im Rahmen einer nationalen Kampagne des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) untersuchte es einen Honig aus dem Zürcher Oberland und entdeckte bei der Pollenanalyse Pollen der Eichenmistel, die im Kanton Zürich gar nicht vorkommt. Vielmehr finden sich dies Pollen typischerweise in Honigen aus Osteuropa.

Zufälligerweise schickte der Zoll dem kantonalen Labor Zürich in diesem Zeitraum Importhonig aus Rumänien zur Untersuchung. Das Produkt war nicht zu beanstanden – war aber ausgerechnet für den oben genannten Imker bestimmt. Bei der Inspektion erzählte dieser, er verfütterte den Importhonig seinen Bienenvölkern. Belegen konnte er diese Aussage nicht. Nach einem langwierigen Verfahren wurde der Imker 2018 per Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt.

Für die Bundeskampagne deckten die kantonalen Labore bei drei Proben von Schweizer Honigen falsche geografische Herkunftsangaben auf; eine davon betrifft den erwähnten Fall aus dem Zürcher Oberland. Vor zwei Jahren stellte das kantonale Labor Zürich Mängel bei ausländischen Produkten fest und betonte die Notwendigkeit regelmässiger Kontrollen. Über die Qualität der Zürcher Honige zeigte es sich erfreut.

Im Rahmen der EU-weiten Aktion Opson durchleuchtete die Schweiz 2021 15 ausländische Honige aus verschiedenen Ländern und fand keinen Fremdzucker. Von Fake-Honig überschwemmt wird hingegen die EU. Bei 46 Prozent der 320 Importhonig-Proben, welche die Europäische Kommission zwischen November 2021 und Februar 2022 untersuchen liess, fanden sich Hinweise auf Fälschungen. Vor allem Importe aus China und der Türkei offenbarten Auffälligkeiten.

Imker spricht von DDR-Methoden

Und der Imker aus dem Thurgau? Er taxierte die Hausdurchsuchung als unverhältnismässig. Die Hausdurchsuchung erinnere ihn an DDR-Methoden, monierte er. Das Obergericht lehnte seine Beschwerde dagegen ab. Der Imker gelangte Bundesgericht, doch es trat in diesem Frühling gar nicht auf den Rekurs ein. Es schrieb, der Imker lege gar nicht dar, weshalb die Hausdurchsuchung rechtswidrig sei. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft ist derweil noch nicht abgeschlossen.

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