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Hundebesitzer droht Freiheitsstrafe wegen nicht artgerechter Tierhaltung

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Die Staatsanwaltschaft hat einen Mann, der seine Hunde in zu kleinen Zwingern hielt, per Strafbefehl zu einer Geldbusse verurteilt. Der Mann war erstmals im Jahr 2017 zu einer Stellungnahme wegen des zu kleinen Zwingers aufgefordert worden. Die Hundezwinger hätten von der Grundfläche her den gesetzlichen Vorschriften in Anbetracht der Grösse sowie des Gewichts der Hunde nicht entsprochen. Laut Strafbefehl beteuerte der Beschuldigte damals, die notwendigen Änderungen alsbald vorzunehmen.

Trotz mehrfacher Aufforderung des kantonalen Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weigerte sich der Mann bis zu einer unangemeldeten Kontrolle 2021, seinen Hundezwinger zu vergrössern. Die notwendige Anpassung der Zwinger hat er laut Strafbefehl erst Anfang Oktober 2022 vorgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Hundehalter deshalb wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Da die Busse auf dem Betreibungsweg uneinbringlich war, tritt an ihre Stelle nun eine Freiheitsstrafe.

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