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«Ich war immer davon überzeugt, dass ich lediglich Industrie-Hanf anbaue»

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Autor: Imelda ruffieux

Am Strafgericht Tafers ging am Dienstag ein Fall zu Ende, der 2006 seinen Anfang genommen hatte. Die Polizei war damals avisiert worden, dass auf der Alp Noths Vorsass, eingangs des Muscherenschlunds, Hanf angebaut wird (siehe FN vom 23. Sept. 2006).

Die Behörden eröffneten daraufhin eine Untersuchung gegen den Hanfbauer. Dieser hatte die 8000 Quadratmeter Land vom ursprünglichen Pächter untergepachtet und gab an, Industriehanf anzubauen, um dieses zu Öl zu verarbeiten. Die chemische Analyse ergab aber einen THC-Gehalt von neun Prozent.

Und sie blühten doch

Der Untersuchungsrichter kam deshalb zum Schluss, dass diese Hanfkultur zu illegalen Zwecken angebaut worden war, und verurteilte den Mann. Das Feld wurde unter Beobachtung gestellt – man nahm aber an, dass dem Anbau von Hanf auf dieser Höhe, 1100 Meter über Meer, kaum Erfolg beschieden sein würde.

Einige Pflanzen blühten dann doch. Also wurde die Untersuchung wieder eröffnet und die Beschlagnahme verfügt mit der Auflage, dass die Pflanzen destilliert oder vernichtet werden. Der Hanfbauer wollte den Transport seiner Ware in eine Destillerie nach Steffisburg organisieren, wie er erklärte. Dies scheiterte daran, dass die Berner Polizei dieser Überführung nicht zustimmte.

Dazu kam, dass die Polizei eine Nacht vor dem besagten offiziellen Transport offensichtlich eine heimliche Räumungsaktion vereitelte. Teile des bereits in Säcke verpackten Hanfs sowie der Rest des Feldes wurden beschlagnahmt und später verbrannt. Dem Angeklagten konnte eine Beteiligung an der Nachtaktion nicht nachgewiesen werden.

Ausweichende Antworten

Der Hanfbauer musste sich gestern wegen des Vorwurfs, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben, vor dem Strafgericht Sense verantworten. Er beteuerte immer wieder, dass er nur den Anbau von Industriehanf im Sinn hatte und vom Zulieferer getäuscht worden sei. Der Gerichtspräsident versuchte, Licht in die verworrene Affäre zu bringen: die Feststellungen des Untersuchungsrichters und die Aussagen des Angeklagten deckten sich oft ganz und gar nicht. «Darf ich sie bitten, meine Fragen genau zu beantworten?», ermahnte Reinold Raemy den Berner Angeklagten, als dieser in seinen Antworten einmal mehr ausweichend blieb. «Die Polizei muss sich verrechnet haben», meinte er zum Beispiel zur unterschiedlichen Anzahl angepflanzter Hanfstauden.

Potenzial nutzen

Philip Stolkin, Pflichtverteidiger des bereits vorbestraften Angeklagten, plädierte auf Freispruch, weil klare Beweise fehlten. «Die Unschuldsvermutung muss gelten», forderte er. Sein Mandant habe nur das ungeheure Potenzial der Hanfpflanze nutzen wollen – auf legale Weise.

Er hatte auch eine gute Erklärung für den hohen THC-Gehalt: neben dem Hanffeld wohnte ein MS-Kranker, der Hanf aus therapeutischen Zwecken anbaute. Vielleicht hätten sich die beiden Sorten vermischt …

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