In den Jahren 2005 bis 2008 hat ein Mann einen angeblich zur Fettreduktion dienenden Apparatetyp in die Schweiz importiert und verkauft. Da die italienische Herstellerfirma es versäumte, der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel (Swissmedic) einen Wirksamkeitsnachweis sowie eine Konformitätserklärung zu liefern, hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Geschäftstätigkeit des Mannes als Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz eingestuft. Deswegen wurde der Murtner nun zu einer bedingten Zahlung von zehn Tagessätzen à 60 Franken verurteilt und mit 300 Franken gebüsst. Zusätzlich muss er Verfahrenskosten von 245 Franken übernehmen. cz
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