Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Illegale Party im Wald hat Konsequenzen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In einem Waldstück in Semsales haben drei Männer eine illegale Party veranstaltet. Als schliesslich die Polizei aufkreuzte, um die Feier aufzulösen, weigerten sich die Veranstalter, der Aufforderung Folge zu leisten. 

Im Waldstück La Joux des Ponts in Semsales haben drei Männer im April 2022 eine illegale Party veranstaltet. Das teilte die Staatsanwaltschaft im entsprechenden Strafbefehl mit. 

Die Beschuldigten verfügten über keine Bewilligung für die Durchführung der Party, an der über 150 Personen teilgenommen haben. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bei der Polizei über die laute Musik beschwert. Gemäss der Staatsanwaltschaft hat der Lärm auch die Fauna gestört. Die Organisatoren haben ausserdem unbewilligt einen Eintrittspreis von acht Franken verlangt. Als die Polizei schliesslich intervenierte und verlangte, dass der Anlass aufgelöst wird, weigerten sich die drei Organisatoren, der Aufforderung Folge zu leisten. Einer der Beschuldigten ist zudem Mitorganisator einer anderen unbewilligten Party, die im Mai in einem Wald der waadtländischen Gemeinde Chanéaz stattgefunden hat. 

Hinzu kommt, dass die drei Beschuldigten in Bulle und in Freiburg Marihuana und in einem Fall das Narkosemittel Ketamin erworben und nachweislich konsumiert haben. 

Die Staatsanwaltschaft verurteilt die drei Beschuldigten nun per Strafbefehl wegen Verhinderung einer Amtshandlung, Übertretung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten, des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel, des Gesetzes über die öffentlichen Sachen sowie des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von je 30 Tagessätzen. In zwei Fällen ist die Strafe bedingt mit einer Probezeit von jeweils vier Jahren. In einem Fall gilt die Strafe sogar unbedingt. Zusätzlich müssen die Männer je eine Busse zwischen 1500 und 2000 Franken bezahlen. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema