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Illegale Zuflucht vor der Kälte gesucht

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Drei junge Männer haben in einer kalten Februarnacht dieses Jahres einen geheizten Unterschlupf gesucht. Sie hatten an der Fasnacht von Broc gefeiert und getrunken. Um der Kälte zu entkommen, sind sie in der Folge in einen Wohnblock eingebrochen. Sie begaben sich ins Untergeschoss und diskutierten dort eine Weile. Ein Mieter bemerkte die Eindringlinge und forderte sie auf, das Haus zu verlassen. Sicherheitsbeamten führten sie schliesslich ab.

Die drei Männer wurden in der Folge wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Aus ihren Strafbefehlen geht hervor, dass der Einbruch nicht ihr einziges Vergehen war. Der mit 23 Jahren älteste Einbrecher war zwar nicht vorbestraft, wenige Tage nach dem Vorfall an der Fasnacht erwischten ihn aber Kontrolleure beim Schwarzfahren im Zug. Der Staatsanwalt sprach den 23-Jährigen wegen Hausfriedensbruch und Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung schuldig. Wegen der prekären finanziellen Situation des Angeklagten erhielt er eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen à zehn Franken sowie eine Busse von 100 Franken.

Mehrmals vorbestraft

Seine beiden Kameraden sind mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt gewesen. Die beiden hatten gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Einer ist zudem verurteilt worden, weil er bereits mit 17 Jahren ohne gültigen Ausweis Auto fuhr. Die Staatsanwältin verurteilte den 20-Jährigen nun für den Hausfriedensbruch zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf drei Jahre Bewährung.

Der dritte im Bunde, ebenfalls 20 Jahre alt, kaufte und konsumierte Marihuana und Heroin; Letzteres verkaufte er auch weiter an Drogenabhängige in Freiburg. Im Juli griff ihn die Polizei in Bulle auf, wo er betrunken zwei Männer verfolgte. Bei der Verhaftung zeigte sich der junge Mann gewalttätig, zerstörte einen Tisch und beleidigte die anwesenden Beamten, welche daraufhin Anklage erhoben. Die Staatsanwältin verurteilte ihn zu 196 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Busse von 800 Franken–ohne Bewährung. nas

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