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Im doppelten Sinn ein explosives Gemisch

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der eine manipulierte eine Gasleitung zu einer Heizungsanlage, um Wasser abzulassen. Dabei liess er ein Gasgemisch entweichen, das explodierte und einen Toten sowie zwei Schwerverletzte forderte.

Der andere ist sein Vorgesetzter. Dieser war zum Zeitpunkt des Unglücks in Spiez und wurde vor der Explosion in einem fünfminütigen Telefongespräch von seinem Mitarbeiter über die Probleme mit dem Wasser informiert.

In seinem Plädoyer am gestrigen zweiten Prozesstag verlangte Staatsanwalt Markus Julmy für beide einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Verursachung einer Explosion. Er forderte eine Strafe von 60  Tagessätzen, zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre, sowie je eine Busse von 1 000 Franken. «Ein explosives Gemisch», sagte Julmy über die beiden Angeklagten des Unfalls vom 30. August 2012.

«Kein Interesse gezeigt»

Der eine Angeklagte, ein 42-jähriger Techniker, sollte die Heizungsanlage für die Eröffnung des modernen Reifekellers am nächsten Tag in Betrieb nehmen. Er sollte noch einige Einstellungen vornehmen, so sein Auftrag, stellte dann aber fest, dass sich in der Gasleitung mindestens 20 Liter Wasser befanden. Er versuchte, dieses an der Leitung abzulassen, liess dabei aber Gas entweichen, das sich dann entzündete. Er selber erlitt dabei schwere Verbrennungen. Der Arbeiter habe Vorsorgemassnahmen nicht getroffen, eine Art Bastelei vorgenommen, die man nach seinen Angaben häufig anwende und damit gegen die Regeln der Kunst verstossen, so Julmy.

Der andere Angeklagte ist sein 37-jähriger Vorgesetzter, der sich an diesem Tag bei einem anderen Kunden in Spiez befand. Der Arbeiter rief ihn kurz vor Mittag an und informierte ihn über die Probleme mit dem Wasser. Dabei habe man von einer Lösung mit der Zufuhr von Stickstoff gesprochen, so der Vorgesetzte bei der gestrigen Anhörung (siehe Kasten). Dass der Man vor Ort eine andere Lösung traf, habe ihn auch überrascht.

Für Markus Julmy wiegt das Verschulden des Vorgesetzten ebenso schwer. «Er konnte das Problem nicht ignorieren», so der Staatsanwalt. «Er hätte seinen Mitarbeiter fragen müssen, wie er das Problem am Morgen angegangen sei. Ein Telefonanruf kurz vor Mittag zeuge von einer gewissen Dringlichkeit. Der Mitarbeiter wollte eine technische Hilfestellung, doch ein fünfminütiger Anruf ist nichts. Der Vorgesetzte hat sich schlicht nicht interessiert», so Julmy.

In seinem Plädoyer zeigte Julmy die Komplexität des Problems auf, unter anderen mithilfe einer Skizze, die technische Experten an einer weis­sen Tafel im Gerichtssaal gezeichnet hatten. Julmy wies darauf hin, dass es sich nicht wie gemeinhin erwähnt um reines Propangas, sondern um ein gefährliches Gemisch aus Propan und Butan gehandelt habe. Wenn dieses aus der Leitung entweiche, nehme es das ­50-fache Volumen ein.

Forderungen der Zivilkläger

Markus Julmy eröffnete gestern den Reigen der Plädoyers. Es meldeten sich dann auch Anwälte der Zivilkläger zu Wort. Heute werden weitere Anwälte der zivilen Kläger plädieren, bevor dann die Verteidiger der Angeklagten ihre Argumentation vorbringen.

Tatsächlich sind die Angeklagten mit einer ganzen Reihe von Zivilforderungen konfrontiert (FN vom Mittwoch). Diese machen alleine von der Gebäudeversicherung, der Milch­kooperative Charmey und der Alp­käse-Kooperative La Tzintre über 800 000 Franken aus.

Das Urteil in diesem Prozess wird in etwa einem Monat erwartet.

Prozess

Die Verantwortung der Techniker untersucht

Wasser war in die Leitung des Käsekellers La ­Tzintre in Charmey eingedrungen und stand am Ursprung der Explosion vom 30. August 2012, bei der ein Mann ums Leben kam und zwei weitere schwer verletzt wurden. Die Untersuchung ergab, dass Gas entwichen war und sich entzündet hatte. Das Bezirksgericht ­Gre­yerz versuchte am Dienstag und gestern herauszufinden, warum das Gas entweichen konnte. Zwei Techniker der zuständigen Firma sind beide der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung und und eventuell auch der fahrlässigen Explosion angeklagt. Der Haupt­angeklagte, der die Arbeiten vor Ort ausführte, liess sich am Dienstag dispensieren; gestern wurde der Vorgesetzte befragt.

Die Leitung, die der Heizungsanlage Gas zuführt, wird durch Wannen, einen Filter und verschiedene Nippel unterbrochen. Der Techniker stellte das Wasser in der Leitung fest. Er wollte es abführen und löste eine Schraube bei einer Wanne. Zuerst liess er das Propangas direkt in den Heizungsraum entweichen, später mithilfe eines Schlauchs ins Freie. Daraufhin rief der Techniker seinen Vorgesetzten in Spiez an und informierte diesen über das Problem mit dem Wasser. Am Nachmittag war immer noch Wasser in der Leitung, der Techniker machte weiter wie am Morgen; und dann kam es zur Explosion.

Der Vorgesetzte sagte gestern vor der Polizeirichterin Camille Perroud Sugnaux, er verstehe den Entscheid nicht, den sein Techniker vor Ort getroffen habe. Es gebe nämlich eine sichere Art, die Leitung mit dem Wasser zu trocknen und zu neutralisieren: durch die Zufuhr von Stickstoff.

Der Vorgesetzte sagte, es sei bei jenem Telefongespräch beiden Seiten klar gewesen, diese Methode anzuwenden: «Es ist die einzige Methode.» Er habe noch gesagt, dass es wohl viel Stickstoff brauche.

Wie aus der gestrigen Sitzung hervorging, habe kein besonderer Zeitdruck bestanden, die Heizungsanlage instand zu setzen, auch wenn am nächsten Tag die Eröffnung des Käse­kellers anstand.

Diskutiert wurde auch die Kompetenz des Technikers. Dieser sei angehender Projektleiter gewesen und habe direkt mit anderen Handwerkern kommuniziert. Er sei nach Aussagen anderer Arbeiter unzureichend ausgerüstet gewesen, etwa ohne Gasdetektor. Beim Vorgesetzten stellte sich die Frage, ob er durch das fünfminütige Telefongespräch dem Problem genügend Aufmerksamkeit gewidmet habe.

uh

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