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Im Freiburger Rotlichtmilieu sinken die Preise – und das Risiko steigt

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Ein Effekt des 2011 eingeführten Gesetzes über die Ausübung der Prostitution sollte sein, dass Sexarbeiterinnen von besseren und sichereren Arbeitsbedingungen profitieren können. Dies ist aber nur bedingt der Fall, geht aus dem Bericht einer kantonalen beratenden Kommission (siehe Kasten) nun hervor.

Dieser hält fest, dass sich die wirtschaftliche Lage der im Kanton tätigen Sexarbeiterinnen erschwert hat. Bereits die vergangenen zwei Jahre sei eine sinkende Tendenz der Tarife für sexuelle Dienstleistungen festzustellen gewesen. Diese habe sich in der untersuchten Periode von Juli 2013 bis Juni 2014 fortgesetzt.

Der Bericht macht zwei Hauptursachen für diese Preissenkungen aus: Zum einen kommen mehr Personen aus europäischen Krisenländern, in denen die Prostitution zu besonders niedrigen Tarifen ausgeübt wird, zum anderen hat sich die Kundschaft verringert. Warum es weniger Freier gibt, dazu hat die Kommission keine schlüssige Antwort, sie will aber den Ursachen auf den Grund gehen.

Zu Kunden nach Hause

 Jedenfalls führt die Kombination dieser beiden Entwicklungen dazu, dass die Konkurrenz unter den Sexarbeiterinnen zugenommen hat, was die Preise unter Druck setzt.

 Eine weitere Folge dieser Situation ist, dass eine Zunahme riskanter Praktiken zu beobachten ist, um «wettbewerbsfähig» zu bleiben, so der Bericht. Dass die Kundschaft vermehrt solche Praktiken verlange, sei nicht auf die Prostitution beschränkt, sondern eine gesellschaftliche Erscheinung, vermutet die beratende Kommission. Wie sie feststellt, ist über das vergangene Jahr eine neue für die Sicherheit riskante Praxis aufgekommen, nämlich, dass Sexarbeiterinnen öfter bereit sind, mit Kunden nach Hause zu gehen.

Positive Auswirkungen zeigt das neue Gesetz über die Ausübung der Prostitution im reglementarischen und infrastrukturellen Umfeld, hält der Bericht fest. Da die Betriebsbewilligung von der Sauberkeit und Hygiene abhängig gemacht wird, habe das Gesetz die sanitären sowie die bau- und feuerpolizeilichen Verhältnisse für die Ausübung der Prostitution deutlich verbessert. Arbeitsorte der Prostituierten wurden sicherer.

Seit Juli mit Register

Am 1. Juli dieses Jahres trat eine Massnahme in Kraft. Neu müssen Personen, die Räume für die Prostitution zur Verfügung stellen, ein Register führen. Darin sind die Identitäten der Sexarbeiterinnen, die ihnen gebotenen Leistungen wie Zimmer und Wäsche und auch die Beträge für diese Leistungen festzuhalten. Dadurch kann namentlich die Entwicklung der Mietpreise für die Zimmer verfolgt werden. «Diese Mietpreise scheinen derzeit stabil zu sein», heisst es in einer Mitteilung zum Bericht.

Gesetz: Illegale haben es schwerer

S eit 2011 wird die Prostitution im Kanton Freiburg nach einem neuen Gesetz geregelt. Dieses sieht eine beratende Kommission unter dem Vorsitz des Sicherheits- und Justizdirektors vor. Der Kommission gehören acht weitere Mitglieder an aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Migration, Staatsanwaltschaft, Kantonsarzt, Polizei, Oberamt, Solidarité Femmes und Grisélidis.

Ein erster Bericht der Kommission hatte 2013 eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Prostituierte angedeutet. Der jetzt vorliegende zweite Bericht hat diesen Aspekt vertieft beleuchtet. Untersuchungsgegenstand waren namentlich die sanitären, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Bedingungen. Der geltende Rechtsrahmen habe zwar nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt, wohl aber illegale Prostituierte noch mehr unter Druck gesetzt, so der Bericht. uh

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