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Im Herbst soll der Gesetzesentwurf zur Videoüberwachung bereit sein

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Autor: Karin aebischer

Die Leitung der Arbeitsgruppe hat Thierry Steiert, wissenschaftlicher Berater bei der Sicherheits- und Justizdirektion. «Der Gesetzesentwurf sollte im Herbst zum Abschluss kommen», sagte er gegenüber den FN.

Vor einem Jahr hatte der Grosse Rat die entsprechende Motion von Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) und Jean-François Steiert (SP, Freiburg) klar überwiesen. Weber-Gobet gab damals zu verstehen, dass die Videoüberwachung einen schweren Eingriff in den Persönlichkeitsschutz darstellen kann. Von einem Grundrecht wie dem Persönlichkeitsschutz könne aber nur abgewichen werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorhanden seien, ein öffentliches Interesse vorliege und der Eingriff verhältnismässig sei.

Keine Zauberlösung

Thierry Steiert ist sich sicher, dass der Gesetzesentwurf im Grossen Rat aufgrund der heiklen Problematik des Persönlichkeitsschutzes zu einigen Debatten führen wird. «Die Videoüberwachung wird überschätzt. Sie ist keine Zauberlösung für alle sozialen Probleme», meint Steiert. Natürlich sei ihr Einsatz in einigen Bereichen sehr wichtig, wie zum Beispiel in den Zügen.

An Merkblatt halten

Auch Dominique Nouveau Stoffel, Datenschutzbeauftragte des Kantons Freiburg und ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, betont, sie sei eher zurückhaltend, wenn es um den Einsatz von Überwachungskameras gehe. «Ich verstehe die Sorgen der Leute, frage mich aber, ob dieser schwere Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre unbedingt nötig ist», erklärt sie. Wo immer möglich, sollte man gemäss Nouveau Stoffel nach anderen Lösungen suchen.

Bis die Videoüberwachung im öffentlichen Raum gesetzlich geregelt ist, können sich die Gemeinden am Merkblatt der Kantonalen Aufsichtsbehörde für Datenschutz orientieren (www.fr.ch/sprd).

Dort steht beispielsweise geschrieben, dass «die Videokamera nur die zur Zweckerreichung absolut notwendigen Gebiete überwachen darf (z. B eine zum Schutz vor Vandalismus in einer Schule eingerichtete Videokamera darf nur die Schulfassade und nicht den ganzen Schulplatz filmen)». «Das Merkblatt ist gut, aber es reicht nicht aus, da es nicht verpflichtet», so Dominique Nouveau Stoffel. Ob das Gesetz zur Videoüberwachung im Gesetz über den Datenschutz oder in einem eigenen Gesetz verankert wird, konnte sie noch nicht sagen.

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