In eine andere Richtung zielt eine Motion von Gilles Schorderet (SVP, Zénauva), bei der ebenfalls die Kinderzulagen im Mittelpunkt stehen. Der SVP-Vertreter will den Kreis der Empfänger von Kinder- und Geburtszulagen einschränken.
Er denkt dabei an Ausländer, deren Kinder im Ausland leben. Seiner Ansicht nach sollten nur jene ausländischen Lohnbezüger Familienzulagen erhalten, deren Kinder auch in der Schweiz leben oder in einem Land, mit dem die Schweiz eine Vereinbarung für soziale Sicherheit unterzeichnet hat. Gegenwärtig sei eine Vereinbarung mit 33 Ländern getroffen worden, darunter mit den EU- und Efta-Staaten.
Weiter weist er darauf hin, dass nur fünf Kantone eine Geburtszulage entrichten. Zusammen mit dem Wallis sei Freiburg (1500 Franken) am grosszügigsten. «Nur zwei Kantone – Freiburg und Solothurn – gewähren eine solche Zulage für Kinder, die im Ausland geboren werden. Sie wird auch für adoptierte oder angenommene Kinder ausbezahlt. Es könnte deshalb in diesem Bereich zu Missbräuchen kommen. Seiner Ansicht nach ist eine Geburtszulage für Kinder, die im Ausland leben, nicht gerechtfertigt», begründet er seine Motion und ruft in Erinnerung, dass Freiburg mit 2,45 Prozent hinter dem Kanton Jura (3 Prozent) die höchsten Arbeitgeberbeiträge kenne. In den andern Kantonen schwanke der Satz zwischen 1,3 und 2 Prozent.