Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

In einer Nacht dreizehn Autos geknackt – Gericht gibt jungem Bosnier letzte Chance

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: pascal jäggi

FreiburgKonnte er noch rechtzeitig gestoppt werden? Das Strafgericht des Saanebezirks unter dem Vorsitz von Richter Nicolas Ayer musste gestern den Fall eines heute 22-jährigen, gebürtigen Bosniers beurteilen, der vor drei Jahren zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Das Muster war stets dasselbe: Autos aussuchen, Scheibe einschlagen, Autoradio klauen und, wenn möglich, auch noch weitere Wertsachen mitgehen lassen.

Die ersten Delikte dieser Art beging der in Villars-sur-Glâne wohnhafte damalige Lehrling im November 2006 mit seinem früheren besten Freund. Dieser gab bei der Polizei zu, den Angeschuldigten zu den Taten angestiftet zu haben. Nur einen Monat später stoppte die Freiburger Kantonspolizei den Angeschuldigten, dessen Cousin und einen Bekannten um zwei Uhr nachts in Domdidier, nach einer wahren Diebestour. Nicht weniger als dreizehn Autos hatte das Trio in wenigen Stunden aufgeknackt sowie Radios ausgebaut und nach Wertsachen gesucht. Dabei hinterliessen die drei ihre Spuren von Gurwolf über Yverdon, Payerne und Avenches bis nach Domdidier. Was denn der Zweck der Diebstähle gewesen sei, wollte Nicolas Ayer wissen. «Es ging nicht ums Geld», antwortete der Angeschuldigte ausweichend. Das Ganze sei eher zufällig entstanden. «Wir wollten bloss zusammen feiern, ich weiss auch nicht mehr, wieso wir plötzlich mit dem Stehlen angefangen haben. Das war einfach nur dumm.»

Rückfall nach zwei Jahren

Trotz laufender Untersuchung wurde der ausgebildete Metzger rückfällig. Im Sommer 2008 war er erneut mit seinem alten Freund unterwegs. Zusammen klauten sie eher kuriose Gegenstände wie Dolendeckel oder Absperrketten. Das Material verkauften sie für kleine Beträge an einen Altmetallhändler. Was amüsant klingt, hätte ernsthafte Folgen haben können, wie Ayer mahnte: Wo die Dolendeckel fehlten, blieben gefährliche Löcher zurück.

Lange Bewährungszeit

Mit seinem Urteil blieb das Strafgericht zwei Monate unter den vom Substituten der Staatsanwaltschaft, Raphaël Bourquin, geforderten 24 Monaten bedingter Haftstrafe. Auch Pflichtverteidigerin Martine Defayes hatte in ihrem Plädoyer nichts gegen eine bedingte Strafe einzuwenden, schliesslich hatte ihr Mandant die Delikte gestanden. Sie trat jedoch für ein milderes Urteil ein, da dieser eher ein Mitläufer gewesen sei.

Die 24 Monate sind mit vier Jahren Bewährungsfrist relativ hoch angesetzt. «Es muss Ihnen klar sein, dass Sie sich jetzt nichts mehr erlauben können», gab Gerichtspräsident Nicolas Ayer dem Angeschuldigten mit auf den Weg. Denn neben einer fälligen Haftstrafe würde dem jungen Mann, der mit sieben Jahren in die Schweiz gekommen war, auch der Landesverweis drohen. Bis heute hat er wegen den verhandelten Delikten zwei Verwarnungen des Bundesamts für Migration erhalten. Die dritte wäre die letzte.

Meistgelesen

Mehr zum Thema