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In Kerzers sorgt ein Plakat für Diskussionen

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Autor: Lukas Schwab

Immer wieder bleiben Passanten an der Gerbegasse stehen, um die Zeilen von Peter Notz-Hurni auf dem grossen Schild zu lesen. In wenigen Sätzen wirft er Pierre-Alain Sydler, Anwohner der Bauparzelle und Vize-Ammann von Kerzers, vor, er sei für den zehnmonatigen Baustopp auf der Parzelle verantwortlich (siehe Bild).

Der angeschuldigte Sydler hält auf Anfrage fest, er habe, wie andere auch, gegen den Bau eine Einsprache eingereicht, weil die Bauhöhe nicht eingehalten worden sei. Die Anschuldigungen auf dem Plakat will Sydler nicht kommentieren. «Ich prüfe aber rechtliche Schritte gegen den Urheber», sagt er.

Peter Notz steht zu seinen Aussagen und findet, er habe als Bauherr nichts falsch gemacht. «Wir haben nicht zu hoch gebaut», sagt er. Die Einsprache von Sydler betrachtet er als Schikane: «Er wollte damit nur Kosten für mich als Bauherrn verursachen.»

Laut Gemeindepräsidentin Susanne Schwander ist von Seiten der Gemeinde alles korrekt abgelaufen: «Die Einstellung der Bauarbeiten wurde angeordnet, weil der Bau nicht dem bewilligten Gesuch entsprach.» Bei einer Baukontrolle sei festgestellt worden, dass die Bodenplatten 60 Zentimeter höher verlegt worden waren, als vorgesehen. Damit wäre das Gebäude 60 Zentimeter zu hoch geworden. «Weil dies einer massiven Veränderung entsprach, musste das Projekt angepasst und neu publiziert werden, worauf es zu Einsprachen kam», erklärt die Gemeindepräsidentin.

Einsprachen zurückgezogen

Der Gemeinderat wäre laut Schwander bereit gewesen, bei einer Neuauflage des Baugesuchs die Bauhöhe zu genehmigen. Dies sei aber vom Kanton nicht akzeptiert worden. Mittlerweile sei die Bauherrschaft in einem angepassten Baugesuch der Forderung des Kantons nachgekommen, etwas zur Einigung beizutragen: Es sieht niedrigere Stockwerke vor, wodurch das Haus nur 30 statt 60 Zentimeter höher wird. «Die Einsprachen gegen dieses neue Gesuch wurden behandelt und zurückgezogen. Es liegt nun beim Kanton», so Schwander. Für die Gemeinde sei der Fall damit abgeschlossen.

Schwander hält fest, man habe alles getan, um eine Lösung zu finden. «Dass es eine grosse Zeitverzögerung geben würde, war nicht absehbar». Die Schuld Sydler in die Schuhe zu schieben, sei sicher falsch. «Letztlich ist der Bauherr für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich.»

Laut Bernhard Notz, Sohn des Bauherrn und Chef der ausführenden Baufirma, war ursprünglich eine Höhe von 11,8 Metern geplant. Beim Aushub sei man aber auf Grundwasser gestossen und habe das Gebäude leicht angehoben. «Laut Zonenplan ist auf der Parzelle eine Bauhöhe von 12,5 Metern erlaubt, und diese wurde eingehalten.» Die Bauverwaltung Kerzers habe ihm versichert, der Bau sei so möglich. «Das Raumplanungsamt war jedoch anderer Meinung», so Notz. Es habe sich auf die Bestandesgarantie berufen, nach der das neue Gebäude nicht höher werden dürfe als jenes, welches ursprünglich auf der Parzelle stand – und das war 11,8 Meter hoch.

Plakat ist Meinung des Vaters

«Wir haben jetzt die Stockwerkhöhen angepasst und ein weiteres Gesuch eingereicht», sagt Bernhard Notz. Er hofft, dass der Kanton die Bewilligung erteilt und bald weitergebaut werden kann. Mit dem Schild habe er nichts zu tun: «Das ist die Meinung meines Vaters.» Ähnlich sieht es sein Bruder Franz Notz, der im Kerzerser Gemeinderat sitzt: Er äussere sich nicht zum Plakat, das sei Sache seines Vaters. Von seinem Ratskollegen Sydler sei er aber enttäuscht. «Wir hätten das ohne Einsprache lösen können», so Franz Notz.

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