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Inhalt des Flugblatts diskriminierend

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Inhalt des Flugblatts diskriminierend

Auftraggeber von Polizeirichter zu Busse verurteilt

Der Auftraggeber des Flugblatts, das im Zusammenhang mit dem geplanten Asylantenheim im Februar in Plaffeien verteilt wurde, ist wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Für den Richter ging es bei der Aktion um eine «generelle Herabsetzung einer ganzen Gruppe von Personen», was strafbar ist.

Von WALTER BUCHS

Ein 34-jähriger, im Sensebezirk Wohnhafter, sass am Dienstagnachmittag vor dem Polizeirichter in Tafers. Er war am 5. Juli vom Untersuchungsrichter der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden, mit der Einschränkung, dass der Eintrag der Busse bei Wohlverhalten nach einer Probezeit wieder gelöscht wird. Zudem hatte er die Verfahrenskosten zu tragen. Gegen den Strafbefehl des Untersuchungsrichters hatte der Betroffene Einsprache eingereicht, so dass er nun vor dem Polizeirichter zu erscheinen hatte. Letzterer hat gestern das Urteil bestätigt.

Im Zusammenhang mit dem vom Kanton geplanten Asylantenheim ist anfangs Februar in den Haushalten von Plaffeien ein Flugblatt verteilt worden mit dem Titel «Asylantenheim Nein danke». Darin wurde unter anderem vor Drogenhandel auf dem Schulhof und Belästigungen von Frauen, Müttern und Kindern gewarnt. Im Auftrage des Untersuchungsrichters ermittelte die Polizei und fand den Verantwortlichen, der 500 Exemplare des Flugblatts auf der Post Plaffeien zur Verteilung aufgegeben hatte.

Im Auftrag der Pnos gehandelt

Gemäss Strafbefehl hatte er bei der Einvernahme am 2. Juni angegeben, er sei Delegierter der Pnos (Partei National Orientierter Schweizer). Deren Vorstand habe das Flugblatt ausgearbeitet. Er sei der Einzige, der den Schlüssel zum Postfach in Giffers habe, das auf dem Flugblatt angegeben war. Vor dem Polizeirichter gab er am Dienstag an, er sei innerhalb der Pnos für die Westschweiz, hauptsächlich für Freiburg, zuständig. Er sei seit anderthalb Jahren Mitglied.

«Zur Unterstützung der Bevölkerung»

Von Richter Peter Rentsch nach dem Grund für das Flugblatt befragt, antwortete der Beschuldigte: «Wir werfen den Asylanten gar nichts vor. Weil die Mehrheit der Bevölkerung gegen das Asylantenheim war, wollten wir sie einfach unterstützen. Man weiss ja, was an Orten passiert, wo es Asylantenheime hat. Man soll solche nicht mitten in ein Dorf stellen.»

Weiter beteuerte er im Laufe des Beweisverfahrens, dass in dem vom 12-köpfigen Pnos-Vorstand ausgearbeiteten Flugblatt keine Rasse pauschal verurteilt werde. Diesbezüglich sei «das Flugblatt unproblematisch», denn es sei eine politische Äusserung einer Partei und nicht von ihm persönlich. «Ein ähnliches Flugblatt würde ich wieder machen; es hat ja in anderen Kantonen funktioniert, ohne dass Anklage erhoben wurde», ergänzte er weiter.
Schliesslich gab der vom Untersuchungsrichter bereits Verurteilte noch bekannt, dass auf dem Natel, dessen Nummer auf dem Flugblatt angegeben war, nach der Verteilung rund dreissig Anrufe eingegangen seien, 80 Prozent davon positiv. Nach einer entsprechenden Radiosendung habe sich die Mitgliederzahl im Kanton zudem fast verdoppelt.
Polizeirichter Rentsch bestätigte das Strafmass des Untersuchungsrichters. Für ihn war klar erwiesen, dass der Beschuldigte als Auftraggeber und Inhaber der angegebenen Adresse für das Flugblatt Verantwortung trägt. Er kam zudem zum Schluss, dass mit den gewählten Aussagen im Flugblatt der Begriff «Asylanten» pauschal für andere Rassen oder Ethnien verwendet wird, auch wenn er zugestehen müsse, dass es ein politisches Pamphlet sei. Demzufolge handle es sich um Rassendiskriminierung, was von Amtes wegen geahndet wird.

Busse ist angemessen

Angesichts der Tatsache, dass es sich «nicht um ein sehr schwerwiegendes Vergehen» handle und sich der Angeklagte bis jetzt noch nichts habe zu Schulden kommen lassen, ist nach Aussagen des Richters die Busse von 500 Franken angemessen. Der entsprechende Eintrag könne ja bei guter Führung nach einer Probezeit wieder gelöscht werden.

Der Verurteilte ist entschlossen, den Fall weiterzuziehen, wie er den FN gegenüber sagte. Er ist nach wie vor überzeugt, dass es sich um politische Aussagen und Feststellungen handelt, die nicht unter die Strafnorm fallen. Die nächste Station wird somit der Strafappellationshof beim Kantonsgericht sein.

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