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Inserat war kein Angriff auf die Menschenwürde

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Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser geht nicht auf die Klage wegen Rassendiskrimination ein. Diese richtete sich gegen drei Freiburger Berufsverbände sowie die Tageszeitungen «Freiburger Nachrichten» und «La Liberté». Die Zeitungen hatten im Sommer ein Inserat publiziert, das die Bevölkerung davor warnte, Fahrenden gewisse Handwerksarbeiten anzuvertrauen. Darauf reichte eine Einzelperson Anzeige wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm bei der Staatsanwaltschaft ein (die FN berichteten).

Keine ideologische Propaganda

Doch Gasser will auf diese Klage nicht eingehen. Die Tatsache, festzustellen, dass die Fahrenden gewisse Vorschriften etwa in den Bereichen der Sicherheit oder des Umweltschutzes nicht befolgen würden oder dass Qualität und Dauerhaftigkeit der Arbeiten nicht garantiert seien, sei kein Angriff auf die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe, so der Staatsanwalt. «Diese Äusserungen beinhalten weder einen Aufruf zum Hass noch eine ideologisch-rassistische Propaganda», hält Gasser im Nichteintretensentscheid fest. Gemäss der Rassismusstrafnorm liege kein Angriff auf die Menschenwürde von Personen vor.

Aber auch wenn das Inserat nicht unzulässig sei, so hält der Freiburger Generalstaatsanwalt doch fest, dass der Inhalt «kritisierbar» gewesen sei.

bearbeitet von vau/FN

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