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Integration von Ukrainern: Darum müssen die Kantone dieses Jahr liefern

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Der Bund möchte geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Bis Ende Jahr soll die Erwerbsquote auf 40 Prozent steigen. Ein Ziel, an dem sich mancher Kanton die Zähne ausbeissen wird.

Zwei Jahre nach Ausbruch des Ukraine-Krieges leben in der Schweiz knapp 40’000 Ukrainerinnen und Ukrainer im erwerbsfähigen Alter. Im Gegensatz zu den Personen, die das reguläre Asylverfahren durchlaufen, dürfen sie ab dem ersten Tag nach Erhalt des Schutzstatus S einer Arbeit nachgehen. Heute hat davon ein Fünftel einen Job.

Obwohl die Erwerbsquote damit höher ausfällt als bei Geflüchteten aus anderen Regionen, genügt sie dem Bundesrat nicht. Sein Plan: Bis Ende Jahr sollen 40 Prozent der Schutzsuchenden einen Job haben – doppelt so viele wie heute. Dieses Ziel hatte die Landesregierung letzten November ausgegeben, als er entschied, den Status S bis März 2025 zu verlängern, weil sich kein Kriegsende abzeichnet.

Ist eine Erwerbsquote von 40 Prozent realistisch? Das Staatssekretariat für Migration (SEM) spricht auf Nachfrage von einem «strategischen Ziel», das Bund, Kantone und die Wirtschaft gemeinsam anstreben sollten. Der Bundesrat erwarte, dass die Schutzsuchenden arbeiten würden.

Kantonales Gefälle

Ein Blick auf die Statistik zeigt: Bei der Höhe der Erwerbsquote von Ukrainerinnen und Ukrainer gibt es enorme kantonale Unterschiede. So arbeitete Ende Januar in Appenzell Innerrhoden mehr als jeder zweite Schutzsuchende, beim Schlusslicht Genf war es nur jeder zehnte (vgl. Infografik). Generell hapert es in der Westschweiz und im Tessin.

Laut SEM hängen diese Quoten «in erster Linie vom regionalen Arbeitsmarkt, der lokalen Arbeitslosigkeit und damit dem Wirtschaftsstandort ab». Aus Sicht des Bundes können somit keine direkten Zusammenhänge zwischen «erfolgreichen» und «weniger erfolgreichen» Kantonen gemacht werden. Doch indirekt sagt er trotzdem, wo es hapert.

Letzten November hat der Bundesrat nicht nur das 40-Prozent-Ziel formuliert, sondern auch verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesgelder erlassen. Bis dahin stand es den Kantonen grundsätzlich frei, wie sie den jährlichen Integrationsbeitrag von 3000 Franken pro Person verwenden. Neu müssen die Kantone für alle Ukrainerinnen und Ukrainer Sprachkurse vorsehen sowie das Potenzial und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.

Engmaschig und alles aus einer Hand

Was das bedeutet, zeigt der Kanton Zug. Bereits im März hat er eine Russisch sprechende Case-Managerin eingestellt. Die Begleitung durch die Behörden ist engmaschig. Zuerst werden individuell die beruflichen Fähigkeiten, Sprachkenntnisse und die persönliche Situation eruiert. Auf dieser Grundlage wird über die Integrationsmassnahmen und das Niveau der Deutschkurse entschieden.

Ein Vorteil dabei: Weil das Asylwesen in Zug kantonal organisiert ist, können die Behörden alles aus einer Hand planen. In der Regel sind jedoch die Gemeinden für die Integration zuständig. Diese nehmen diese Pflicht sehr unterschiedlich wahr. Das zeigt sich in Baselland. Dort schwanken die Beiträge für Sprachkurse zwischen 150 und 2500 Franken pro Person und Jahr.

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