Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ja zum Maggenberg-Park

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Nicole Jegerlehner

Freiburg Ein Park mit Spielplatz, Grill, Toilettenanlage, Ping-Pong-Tischen, Kräutergärten und Obstbäumen: Das soll aus der Wiese Maggenberg im Freiburger Quartier Schönberg werden. Die Gemeinde hat im Oktober 2009 ein Baugesuch eingereicht. Doch Anwohnerinnen und Anwohner wehrten sich: Sie fürchteten mehr Lärm, mehr Verkehr – und weniger Aussicht (die FN berichteten).

An Kanalisation anschliessen

Das Oberamt des Saanebezirks hat nun entschieden: Die Stadt darf den 12000 Quadratmeter grossen Park einrichten. Der Park sei im Quartierplan «Oberer Schönberg 2» vorgesehen gewesen – also könne der Oberamtmann nun die Baubewilligung für den Park nicht ablehnen, heisst es im Entscheid.

Grosser Streitpunkt war die Toilettenanlage: Das Terrain, auf welchem der Park eingerichtet wird, ist an keine öffentliche Kanalisation angeschlossen. Darum wollte die Stadt eine Klärgrube einrichten, die zwei Mal im Jahr ausgepumpt würde. Die Anwohnerschaft pochte jedoch auf einen Anschluss an die Kanalisation. Dies verlangt nun auch der Oberamtmann: Für Neubauten im Siedlungsbereich gebe es keine Ausnahmen mehr.

Die Einsprecherinnen und Einsprecher fürchten auch mehr Autoverkehr und wildes Parkieren in den Strassen rund um den künftigen Maggenberg-Park. Autos hätten keinen Zugang zum Park, schreibt das Oberamt. Komme es dereinst tatsächlich zu wildem Parkieren, sei es an der Stadt, zu diesem Zeitpunkt Massnahmen zu ergreifen.

Die Einsprechenden fürchteten zudem, durch Lärm aus dem Park belästigt zu werden. Das Oberamt findet nun, der zu erwartende Lärm sei zumutbar, umso mehr, als es verboten sei, für Musik Lautsprecher zu benutzen. Verursachten die Parkbenutzer aber dereinst tatsächlich zu grossen Lärm, werde das Oberamt einschreiten.

Keine Zahlungen

Einige Anwohner klagten, ihr Haus und ihre Parzelle verliere durch den Park an Wert, da die freie Aussicht nicht mehr gegeben sei. «Der Park war im Quartierplan vorgesehen», schreibt das Oberamt. «Die Anwohner können darum jetzt nicht Kompensationszahlungen verlangen.» Hingegen überlässt es der Oberamtmann der Stadt Freiburg zu überlegen, ob sie Hecken zwischen Parkgelände und Privatparzellen pflanzen will.

Die Opponenten können den Entscheid beim Kantonsgericht anfechten.

Meistgelesen

Mehr zum Thema