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Ja zum Schutz der Nichtraucher

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Ja zum Schutz der Nichtraucher

Autor: «Fakten sind gefragt», FN vom 17. Juli

In seinem Leserbrief vom 15. Juli hat Markus Gerteis die Mitgliederbefragung von Gastro-Freiburg zu den Auswirkungen der Rauchverbote in Zweifel gezogen und Fakten verlangt. Fakt ist, dass wir den Medienschaffenden am 25. Juni eine 47-seitige PowerPoint-Präsentation voller Resultate zur vertieften Analyse überlassen haben. Auch an Markus Gerteis wurde am 7. Juli 2010 eine Kopie der Unterlagen verschickt.

Seine Zweifel begründet Markus Gerteis unter anderem mit dem Hinweis auf so genannte «objektive Messungen» aus anderen Kantonen und Ländern. Gemäss diesen sei es nur kurzfristig zu Umsatzrückgängen oder sogar zu Umsatzsteigerungen gekommen. Obwohl Markus Gerteis nach Fakten verlangt, bleibt er solche selber komplett schuldig.

Dies sei hier exemplarisch nachgeholt: In einem Urteil zu Rauchverboten (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008, Absatz-Nr.147) kommt das Deutsche Bundesverfassungsgericht klar zum Schluss: «Vor allem aber belegen die beträchtlichen Umsatzrückgänge nach dem Inkrafttreten der Rauchverbote, dass es den Betreibern solcher Gaststätten (gemeint sind getränkegeprägte Kleinstbetriebe) offensichtlich nicht gelingt, nunmehr für ihre gastronomischen Angebote verstärkt nicht rauchende Gäste zu interessieren.» Dabei stützen sich die Bundesverfassungsrichter, unter anderem, auf eine amtliche Studie des Deutschen Statistischen Bundesamts.

In einem Punkt pflichten wir Markus Gerteis gerne bei: Niemand soll gegen seinen Willen Zigarettenrauch ausgesetzt sein. Gastro-Freiburg unterstützt seit langem einen klaren Passivrauchschutz. Beim Passivrauchschutz geht es um den Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch. Nicht etwas um generelle Rauchverbote und die Bevormundung rauchender Gäste.

Damit ist der Passivrauchschutz auch dann sichergestellt, wenn in separaten, durch feste Bauteile abgetrennten, besonders gekennzeichneten, grössenmässig eingeschränkten und mit ausreichender Belüftung versehenen Nebenräumen geraucht wird. Die Raucherräume dürfen nicht als Durchgang (z. B. zur Toilette) dienen und müssen aussen klar als Raucherräume gekennzeichnet werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, so muss kein Gast gegen seinen Willen einen Raucherraum betreten.

Warum Markus Gerteis sich in seinen persönlichen Rechten eingeschränkt fühlt, wenn in einem separaten und dicht abgetrennten Raum geraucht wird, ist uns nicht klar. Den Rauchern, immerhin rund 27 Prozent aller Gäste, soll man ihren Kaffee nicht vergönnen, solange sie diesen nicht «vor den Nasen» der Nichtraucher trinken.

Kein nichtrauchender Gast muss passivrauchen, wenn ein anderer Gast im Nebenraum einen Kaffee trinkt und dazu eine Zigarette schmaucht. In diesem Sinne: Ja zum Passivrauchschutz für Nichtraucher und Ja zu abgetrennten Raucherräumen für Raucher.

Autor: Tobias Zbinden, Präsident Gastro-Freiburg

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