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Jagd 2000 wie im Vorjahr

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Staatsrat hat Jagdbeschluss erlassen

So ist der Inhaber des Patentes A berechtigt, vom 18. bis 30. September 2000 in den Gebirgsgegenden eine männliche oder weibliche Gämse beliebigen Alters (mit Ausnahme der führenden Gämsgeiss), zwei erwachsene Murmeltiere, Wildschweine, Füchse, Dachse, Baum- und Steinmarder abzuschiessen. Eine Spezialjagd auf die Gämse findet in den Jagdbanngebieten Hochmatt-Motélon und Dent-de-Lys und im kantonalen Wildschutzgebiet(Dent-du-Chamois) statt.

Ein oder zwei Rehe im Flachland

Der Inhaber des Patentes B darf vom 18. September bis 14. Oktober 2000 mit Ausnahme der Dienst- und Freitage ein oder zwei Rehe (mit Ausnahme der führenden Rehgeiss) abschiessen. Werden zwei Rehe abgeschossen, muss mindestens ein Reh ohne Gehörn erlegt werden. Ausserdem kann der Inhaber des Patentes B Wildschweine, Füchse, Dachse, verwilderte Hauskatzen, Baum- und Steinmarder, Ringel-, verwilderte Haus- und Türkentauben, Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherenten, Haubentaucher, Blässhühner, Kormorane, Kolkraben, Raben und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher abschiessen.

Auch in diesem Jahr wird es wieder eine Hirschjagd geben. Vom 18. bis 30. September 2000 können die Patentinhaber einen männlichen Hirsch oder eine Hirschkuh, mit Ausnahme des Spiessers, des Hirschstiers mit mehr als acht Enden und der führenden Hirschkuh, sowohl im Gebirge als auch im Flachland abschiessen.
Neu wird die Winter-Haarraubwildjagd im Flachland um zwei Wochen bis zum 15. Februar 2001 verlängert. Dagegen wird die Wildschweinjagd im Winter bereits Ende Dezember statt Ende Januar beendet, da manche Bachen schon im Januar setzen.

Zwei separate Reglemente

Im Weiteren teilt der Staatsrat mit, dass er nun zwei Ausführungsreglemente zum Jagdgesetz geschaffen hat, ein Reglement, das alle Ausführungsbestimmungen zum Gesetz enthält, sowie ein Reglement über die Ausübung der Jagd. Inhaltlich hat sich aber nicht viel geändert.

So wurde der Vorschlag der Jäger, das Spezialpatent D1 (Haarraubwild) im Winter abzuschaffen, nicht berücksichtigt. Der Staatsrat befürchtet einen Anstieg von Jägern, die die andern Wildtiere stören würden. Dafür wurden die Zeiten für die Wasserwild- und Hirschjagd am Abend um eine halbe Stunde verlängert, womit die Abschussmöglichkeiten verbessert werden.

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