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Jagdgesetze werden einfacher

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Freiburg Mit der Einführung eines Grundpatents wird Jägern vom 1. September bis zum 15. Februar die Jagd auf Haarraubwild und Krähenvögel ermöglicht. Dazu erteilen die Oberämter neu ein Gämspatent (A), ein Rehwildpatent (B), ein Hirschpatent (C), ein Wildschweinpatent (D) und ein Federwildpatent (E). Die Aufteilung in eine Herbst- und Winterjagd entfällt.

Die neue Patentordnung ist die augenfälligste Änderung der neuen Verordnung über die Ausübung der Jagd, welche der Staatsrat am 22. Mai verabschiedet hat. Die Verordnung gilt für drei Jahre, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Weiter ermöglicht ein neuer Plan(+) einem Jäger, der sein Kontingent bereits ausgeschöpft hat, ab der dritten Jagdwoche ein zusätzliches Reh zu erlegen. Dies aber nur in einem vom kantonalen Amt definierten Wildsektor.

Neu wird auch die Hirschjagd um eine Woche nach vorne verlegt; sie beginnt dieses Jahr bereits am 10. September. In der ersten Woche ist nur der Abschuss von männlichen Tieren und Kälbern erlaubt. Zum Schutz der Brunft wird die Rothirschjagd dann während vier Wochen eingestellt.uh

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