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Jäger haben nichts gegen Wildtiere

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Jäger haben nichts gegen Wildtiere

Autor: «Auf den Spuren der Luchse und Wölfe» – Zeitung in der Schule – FN vom 4. November 2009

Die Jäger sehen den Luchs und den Wolf nicht als ihren Feind an! Es ist nur die Art und Weise, wie die zuständigen Verantwortlichen die Bevölkerung hintergehen und anderen wildlebenden Tieren keine Überlebensmöglichkeiten lassen. Der Luchs kam nicht aus freiem Willen wieder in unsere Voralpen zurück, sondern er wurde ausgesetzt. Der Bestand im Kanton Freiburg ist seit Jahrzehnten zu hoch, und niemand hat den Mut, etwas zu unternehmen. Diese zu hohe Population führt dazu, dass andere wildlebende Tiere vom Aussterben bedroht sind. Das sind die Hauptgründe, wieso sich der Jäger gegen diese Willkür auflehnt und versucht, die Fanatiker zum Umdenken zu bringen.

Dem Zisch-Bericht ist zu entnehmen, dass der Jäger seine Beute mit Luchs und Wolf teilen muss. Dies wird schon seit über 15 Jahren praktiziert. Wir bejagen das Rehwild seit 1996 nicht mehr in den Voralpen. Trotzdem ist das Reh im Voralpengebiet seltener geworden. Davon kann sich jeder selbst überzeugen. Es gibt mehr Rehwild im Dählhölzli als heute im Plasselbschlund. Die Kolonie Gämsen mit über 120 Stück, die sich im Frühling im südlichen Hang der Chörbela (Alpligen) von den Strapazen des Winters erholt, bevor sie dann in den Breccaschlund abwandert, ist nur noch sehr klein. Im Motélontal sind Reh und Gams schon fast ausgestorben. Obwohl man 1990 im Haut Crèt noch eine Kolonie von über 100 Stück Gamswild zählte. Wenn dies so weitergeht, muss die nächste Generation grasfressende Wildtiere ansiedeln.

Vom Wolf haben wir noch nicht gesprochen! Der wird im Winter jetzt ebenfalls Schalenwild wie Hirsch, Gams und Reh verspeisen.

Die Luchspopulation im Kanton Freiburg muss reduziert werden, und zwar nach den heutigen Begebenheiten und Angaben der Wildbiologen. Sie haben ja im Bericht gelesen, dass der Luchs mehrmals an den Riss zurückkommt. Also ist es möglich, einige davon zu narkotisieren und zu kastrieren.

Im Gesetz steht geschrieben, dass das Aussetzen von wildlebenden Tieren verboten ist, wie auch das Töten von geschützten Tieren. Bis heute habe ich nie gehört, dass einer angezeigt wurde, weil er Luchse oder Wölfe ausgesetzt hat. So stellen wir uns heute die Frage: Wurde der Wolf wirklich nicht ausgesetzt?

Autor: Daniel Clément, St. Silvester

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