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Juniorenfussballer wegen hartem Tackling verurteilt

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Passiert war es vor zweieinhalb Jahren. Bei einem Junioren-Fussballspiel foulte ein Spieler des Stadtfreiburger Clubs Richemond einen Gegner des SC Düdingen so heftig, dass sich dieser einen Knöchelbruch zuzog und längere Zeit arbeitsunfähig war. Gestern verurteilte das Freiburger Kantonsgericht den Tackler in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 40  Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Es bestätigte somit das Urteil des Polizeirichters des Saanebezirks.

Ihr Mandant leide noch heute unter den Folgen des Unfalls, sagte die Anwältin des Geschädigten. Er könne nicht einmal joggen, ohne Schmerzen zu verspüren.

«Unfall zwischen Sportlern»

Der Anwalt des Angeklagten rief das Kantonsgericht dazu auf, sich nicht auf eine Diskussion darüber einzulassen, was im Sport als «politisch korrekt» gelten soll. Das Verletzungsrisiko sei fester Bestandteil der Sportarten, in denen es zu Körperkontakt komme. Die Gerichte würden überrannt, wenn jedes Foul als strafrechtliches Vergehen betrachtet würde, betonte er. «Es handelt sich hier um einen Unfall zwischen zwei Sportlern, die beide ein Spiel gewinnen wollten.» Von Boxern werde auch nicht verlangt, dass sie sich lediglich leicht berührten.

Staatsanwalt Marc Bugnon wehrte sich dagegen, den Sport als geschützten Bereich zu betrachten, in dem das Strafrecht nicht zur Anwendung kommt. Wer Fussball spiele, gehe zwar sehr wohl ein Risiko ein, sagte er. Regelverstösse dürften aber nur geduldet werden, wenn sie «geringfügig» seien. Das treffe in diesem Fall nicht zu. Ausserdem wies Bugnon darauf hin, dass sich der Vorfall bereits in der 15. Minute ereignet habe – zu einem Zeitpunkt also, als das Spiel noch völlig offen war.

«Ein Grenzfall»

«Das Tackling ist ein Vorgehen, das gestattet ist», hiess es in der Begründung des Kantonsgerichts, das sich für die Urteilsfindung insbesondere auf einen Bericht des Schiedsrichters stützte. «Das Tackling kann dennoch strafrechtlich relevant werden, wenn Vorsichtsregeln missachtet werden.» Im konkreten Fall sei das Tackling des Angeschuldigten gefährlich gewesen. Er habe sich ins Spielgeschehen gestürzt, mit dem ausgestrecktem Bein etwa 10 bis 15  Zentimeter über dem Boden. «Ein Grenzfall», sagte die Präsidentin des Kantonsgerichts, Dina Beti.

Das Urteil kann noch vor das Bundesgericht weitergezogen werden.

bearbeitet von ko/FN

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