freiburg Der Staatsrat legt dem Grossen Rat eine Vorlage für die Revision der kantonalen Bestimmungen zum Zivilgesetzbuch vor. Der Umfang des bisherigen Gesetzeswerks aus dem Jahr 1911 wird um zwei Drittel reduziert. Vor allem gehen jene Abschnitte verloren, die entweder unterdessen in anderen Gesetzen geregelt oder nicht mehr aktuell sind. Der Text wird zudem der heutigen Sprache angepasst.
Inhaltlich hob Justizdirektor Erwin Jutzet gestern vor allem Anpassungen im Nachbarschaftsrecht hervor. Er hatte die Revision selbst als Grossrat vor bald 20 Jahren noch angestossen. So werden alle Punkte gestrichen, die landwirtschaftliche Details umfassen. «Das alte Gesetz widerspiegelt den Geist einer Zeit, als Freiburg weitgehend bäuerlich geprägt war», erläuterte Jutzet.fca