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Justiz-Expertise bleibt bis Juli unter Verschluss

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«Wir bedauern es sehr, dass die Expertise gegen den Willen des Staatsrates an die Öffentlichkeit geraten ist», sagte gestern Staatsratspräsidentin Ruth Lüthi an einer Medienorientierung, die spontan einberufen wurde. Ausschlag zum Medientreffen gab die Publikation von Auszügen aus dem Expertenbericht durch die «Liberté».

Ob denn nun der Publikation des «geheimen Dokumentes» nachgegangen werde, geht es doch um Amtsgeheimnisverletzung? «Noch ist nichts in die Wege geleitet, doch muss in dieser Hinsicht wohl einiges geschehen», antwortet Fabienne Hohl, Präsidentin des Kantonsgerichts. Und Staatsrätin Ruth Lüthi fügt bei: «Es muss Licht in das Dunkel gebracht werden», denn in einem Klima, wo keiner keinem traut, sei keine wirkungsvolle Arbeit zu leisten.

Am Terminplan wird festgehalten

Die Publikation der «geheimen Dokumente» hat ohne Zweifel Staub aufgewirbelt. Trotzdem aber lässt sich das Wahlgremium – Staatsrat und Kantonsgericht – nicht unter Druck setzen. Am Terminplan wird festgehalten: Dem Grossen Rat und den Medien wird die Zusammenfassung des Rapportes anfangs Juli unterbreitet – wie geplant. Hingegen erhalten in den nächsten Tagen die Mitglieder der Justizkommission den 80 Seiten umfassenden Expertenrapport, die so genannt gekürzte Version. Diese umfasst 240 Seiten. Dass am Plan festgehalten werde, habe seine Gründe, betont Staatsrätin Ruth Lüthi: «Gleichzeitig sollen Massnahmen vorgeschlagen werden.» Und diese Ausarbeitung brauche Zeit, zumal die Expertise erst seit Mitte Mai vorliege.

Warum geheim halten?

Warum die Regierung das Dokument nicht kurz nach dessen Vorliegen veröffentlich habe? «Es ist nicht möglich wirksame Massnahmen zu treffen, wenn ein öffentlicher Druck vorliegt», erklärt Staatsrätin Ruth Lüthi. Und das wäre wohl der Fall gewesen bei einer breiten Publikation.

Doch sei es eine Illusion, dass solch brisanter Stoff nicht doch irgendwann durchsickere, tönte es aus der Runde. Laut Ruth Lüthi waren 14 Personen im Besitz des vertraulichen Berichtes. Ein Bericht, der nummeriert und mit «streng vertraulich» bezeichnet ist.

Unverzügliche Publikation verlangt

Bereits am Mittwoch reichten zwei freisinnige Grossräte hierzu eine schriftliche Anfrage ein. Sie verlangen, dass den 130 Mitgliedern des Grossen Rates die 80 Seiten umfassende Version unverzüglich ausgehändigt werde.

Justiz im Kreuzfeuer der Kritik

Der jurassische Kantonsrichter Gérard Piquerez und Staatsanwalt Pierre Cornu aus Neuenburg sind die Verfasser des Expertenberichtes. Sie haben die Freiburger Justiz in der Zeitspanne von 1988 bis 1998 untersucht und dabei gravierende Mängel festgestellt: von Amtsmissbrauch bis hin zur Missachtung der Gewaltentrennung.

Gemäss dem Gutachten haben es die Untersuchungsrichter des Kantons Freiburg mit grosser Regelmässigkeit unterlassen, die Rechte der Parteien und die Unschuldsvermutung zu respektieren. So sei etwa Grossrieder leichtfertig vorverurteilt worden. Auch seien illegal Polizisten nach Spanien entsandt worden.
Weitere Kritikpunkte in dem Bericht an die Adresse der Freiburger Justiz betreffen Verzögerungen von Gerichtsverfahren und das unerlaubte Weitertragen von Informationen. Die Expertise weist aber auch darauf hin, dass sich die Situation seit Einführung der neuen Strafprozessordnung am 1. Dezember 1998 wesentlich verbessert habe.
Ein Teil der Vorwürfe war vor über einem Jahr von Grossrieder, seinem Verteidiger und dem Strafrechtsprofessor Franz Riklin publik gemacht worden (siehe FN vom 14. Juni).

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