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Justizrat sieht Potenzial bei Schlichtungen

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«Die Freiburger Justiz hat im letzten Jahr sehr gut gearbeitet. Es gab keine ausserordentlichen Vorkommnisse. Dennoch bleibt die Arbeitslast weiterhin hoch.» Dieses Fazit zog Präsident Adrian Urwyler am Mittwoch an der Medienkonferenz des Justizrates, der Aufsichtsbehörde über die Freiburger Justiz.

Diese Feststellung wird auch durch Zahlen im Jahresbericht unterstrichen. So haben die Bezirksgerichte bei Zivilsachen eine Abnahme der Fälle um rund zehn Prozent erfahren. Hingegen ist die Zahl der von Bezirksstrafgerichten abgeurteilten Personen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, und auch die Friedensgerichte verzeichneten eine Zunahme der Dossiers. Das Kantonsgericht konnte 2016 zwar mehr Fälle erledigen, schaffte es aber nicht, das Plus an Neueingängen zu bewältigen. Dafür ist bei der Staatsanwaltschaft die Zahl der registrierten Verfahren gesunken und die Gesamtzahl der erledigten Verfahren ­gestiegen.

Klassenletzter bei Schlichtung

Wie Urwyler sagte, überlege sich der Justizrat ständig strukturelle Verbesserungen, um die Effizienz in den verschiedenen Justizeinheiten weiter zu steigern. Im Verlauf des nächsten Jahres seien einige konkrete Zielsetzungen zu erwarten, deren Umsetzung dann dem Grossen Rat unterbreitet werde.

Im Zentrum dürfte vor allem das Schlichtungswesen in der Justiz stehen. Urwyler äus­serte gestern einige Gedanken dazu und sprach das Potenzial für eine Entlastung der Gerichte an. Seit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung 2011 ist in Zivilsachen ein Schlichtungsverfahren in vielen Fällen obligatorisch, bevor es zu einem Gerichtsurteil kommt.

Der Präsident des Justizrates erwähnte zwei kürzlich veröffentlichte Studien, die sich mit dem Erfolg des Schlichtungsverfahrens auseinandersetzen. Gemäss diesen Studien kommt es bei Zivilsachen im schweizerischen Durchschnitt in rund 65 Prozent der Fälle zu einer Schlichtung, in gewissen Kantonen in fast 80 Prozent der Fälle. Im Kanton Freiburg liegt diese Schlichtungsquote hingegen bei bloss 44 Prozent. «Das Schlichtungsverfahren ist durch Anwälte und höhere Instanzen weitgehend akzeptiert und hilft, die Arbeitslast der Gerichte wesentlich abzubauen», so Urwyler.

Drei Systeme in Kraft

Die Unterschiede in den einzelnen Kantonen liegen darin begründet, dass drei verschiedene Systeme zur Anwendung kommen. So führen je nach Kanton Friedensgerichte, eigenständige Schlichtungsbehörden oder die zuständigen Gerichte die Schlichtungsverfahren durch. In Freiburg sind bisher die Präsidenten der Bezirksgerichte für Schlichtungsverhandlungen zuständig. Wenn es zu keiner Schlichtung kommt, muss danach oft derselbe Gerichtspräsident ein Urteil fällen. In Freiburg wurden letztes Jahr aber auch positive Erfahrungen gemacht, mit einem ehemaligen Bezirksgerichtspräsidenten als Ad-hoc-Richter, der als unabhängige Schlichtungsinstanz auftrat.

Seit genau einem Jahr macht die Freiburger Justiz auch Erfahrungen mit einer Wanderrichterin. In einer ersten Phase war diese dem stark belasteten Bezirksgericht Broye zugeordnet. Ab Oktober bezog sie mit einem Gerichtsschreiber und ihrem Sekretariat Räumlichkeiten in Freiburg. Dort werden ihr nun Dossiers der Bezirksgerichte zugestellt. «Dies erlaubt einen Ausgleich innerhalb der Gerichte des Kantons», so Adrian Urwyler.

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