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Justizrat – so bitte nicht!

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brief an die fn

Justizrat –
so bitte nicht!

Nachdem man nach den Justizwirren der letzten Jahre nicht bereit war, die angetroffenen Missstände aufzuarbeiten und die Verantwortlichkeiten festzulegen, wurde der Bevölkerung suggeriert, man werde mit der Schaffung eines obersten Justizrats zum Rechten sehen.

Meine Erwartungen waren gering. Nötig wäre ein Mentalitätswandel und nicht einfach nur ein neues mit Leuten der bisherigen Classe politique bestücktes Gremium. Die Vorschläge des Verfassungsrats bestätigen meine Befürchtung, es gehe letztlich nur um eine Alibiübung. Der geplante Justizrat soll je aus einem Mitglied des Staatsrats, des Grossen Rats, des Kantonsgerichts, des Anwaltsverbandes, der Staatsanwaltschaft, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden und einem Jus-Professor bestehen (vgl. FN vom 20. März, S. 9).

Mein Kommentar: Dieser Rat ist ein justizielles Aufsichtsgremium. Ein Mitglied der Regierung hat darin nichts, aber auch wirklich nichts zu suchen. Nachdem man ferner davor zurückschreckte, wenigstens auf der Stufe der Bezirke die Richter wie anderswo vom Volk wählen zu lassen, und geplant ist, alle Richterwahlen vom Grossen Rat vornehmen zu lassen, sollte man dessen (zu) grosse Kompetenzen im Justizbereich nicht noch verstärken und Grossräte im Justizrat Einsitz nehmen lassen. Wie soll ferner der Justizrat die Staatsanwaltschaft beaufsichtigen, wenn die Staatsanwältin höchstpersönlich oder einer ihrer Untergebenen darin mitwirkt? Dasselbe gilt für die unteren Gerichte.

Ein Justizrat wird pervertiert, wenn man die zu Kontrollierenden zu Kontrolleuren macht. Weil man sich vor einem Justizrat, der diesen Namen verdient, zu fürchten scheint, sollen alle Interessenvertreter darin «mitmischeln» dürfen. Die Ineffizienz eines solchen Gremiums ist programmiert. Auch führt der vorgeschlagene feste Schlüssel zu einer
unerwünschten Verpolitisierung. Nimmt z. B. ein Staatsrat der SP im Justizrat Einsitz, wird der Vertreter des Grossen Rates der CVP angehören müssen und das Mitglied des Kantonsgerichts der FDP oder umgekehrt.

Man sollte keinen festen Schlüssel vorsehen, hingegen einen Ausschlusskatalog. Mitglieder des Staatsrats, des Grossen Rats und der überwachten Behörden müssten als Mitglieder gerade ausgeschlossen sein. Nichts einzuwenden ist gegen eine Vertretung des Kantonsgerichts. Es ist immerhin unser oberstes Justizorgan. Dies setzt allerdings voraus, dass der Grosse Rat mit dem Anliegen endlich ernst macht und wirk-lich nur die besten juristischen Kräfte des Kantons in dieses Gremium wählt.

Im Übrigen sollten unabhängige Persönlichkeiten mit guten Kenntnissen des Justizsystems und hohem Ansehen in dieses Gremium delegiert werden. Neben Mitgliedern des Kantonsgerichts, einem angesehenen Anwalt und Leuten aus dem universitären Bereich käme z. B. auch ein ehemaliger Bundesrichter in Frage. Einzelne dieser Chargenträger könnten auch aus einem anderen Kanton stammen. Etwas frische Luft von auswärts täte gut. Gerade in der Justizkrise war der Beizug ausserkantonaler Experten entscheidend.

Was die Kompetenzen des Justizrats anbetrifft, wurden diese im Verfassungsrat stark zusammengestrichen. Wenn er schon nicht selber Richter wählen, sondern nur Wahlvorschläge begutachten kann, müsste ihm im Rahmen der Disziplinaraufsicht wenigstens die Befugnis zustehen, im Extremfall einen Richter abzuberufen. Erinnert sei an den Fall Schubarth. Er müsste ferner das Recht haben, Gerichte und Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Fach- und Sozialkompetenz zu evaluieren. Auch sollte ihm die Kompetenz zustehen, Justizangehörige, gegen die ein Strafverfahren läuft, während dessen Dauer vom Amt zu suspendieren. Bisher galt diesbezüglich das Willkürprinzip. Missliebige Polizisten wurden sofort suspendiert, während Angehörige der Justiz trotz
hängigem Strafverfahren gegen sie weiterhin richterlich tätig sein durften.
Prof. Franz Riklin, Freiburg

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