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Kaltblütig geplanter Mord oder Unfall?

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Kaltblütig geplanter Mord oder Unfall?

Sechster Prozesstag im Fall Daniela T.: Plädoyers von Verteidigung und Anklage

Die Staatsanwaltschaft und die Zivilkläger sind überzeugt, dass Daniela T. am 16. Oktober 2000 Walter Plüschke vorsätzlich und kaltblütig getötet hat. Verteidiger Patrik Gruber hingegen geht von einem Streit aus, der in einem Kampf eskalierte.

Von IMELDA RUFFIEUX

«Die Beschuldigte versuchte, in die Rolle des Opfers zu schlüpfen», hielt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu Beginn ihrer anderthalbstündigen Ausführungen fest. Die vorgetäuschten Schwangerschaften, die Selbstmorddrohungen sowie die Angaben über unfreiwilligen Geschlechtsverkehr qualifizierte sie als wenig glaubwürdig. «Das von ihr gezeichnete Bild von Walter Plüschke als Triebtäter ist unglaubwürdig», hielt Alessia Chocomeli fest und erinnerte an die vielen Zeugen, die diesen als anständigen Menschen beschrieben hatten. «Walter Plüschke drohte psychisch an Daniela T.’s Beziehung zu ersticken.»

«Gezielt niedergeschossen»

Auch die Aussagen von Daniela T. zum Tathergang, den vermeintlichen Kampf, sah sie als unglaubwürdig an, zumal eine handgreifliche Auseinandersetzung im engen Wohnraum Spuren hinterlassen hätte. «Walter Plüschke ist nicht im Zuge eines Handgemenges umgekommen. Daniela T. hat ihn gezielt aus nächster Nähe niedergeschossen und dann noch einen zweiten Schuss abgegeben», erklärte Chocomeli. Daniela T. habe zur Waffe gegriffen, als ihr Freund die Beziehung definitiv abbrechen wollte. Die Verletzung der Angeklagten sah sie als Selbstverstümmelung.

«Grundegoistische Motive»

Die Tat müsse als Mord qualifiziert werden, weil die Angeschuldigte besonders skrupellos und verwerflich sowie aus grundegoistischen Motiven gehandelt habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass Daniela T. nie sexuell genötigt oder sonstwie drangsaliert worden sei. «Das Verschulden wiegt schwer, T. hat ihren absolut ahnungslosen Freund vorsätzlich umgebracht.»

Alessia Chocomeli wies auch darauf hin, dass Daniela T. bis heute keine Reue gezeigt habe. «Im Gegenteil: sie hat konsequent das Andenken des Opfers herabgesetzt und geschmacklose Lügen verbreitet.» Zur Tatzeit sei sie voll zurechnungsfähig gewesen. «Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wäre angebracht», hielt sie fest. Sie gestand der Angeschuldigten aber zu, durch das Ende der Beziehung gelitten zu haben. «Das war einer der wenigen menschlichen Züge, die ich bei ihr feststellen konnte.» Der Antrag der Staatsanwaltschaft bestand schliesslich in einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren.
Ganze dreieinhalb Stunden nahm sich Rolf P. Steinegger Zeit, um zum gleichen Schluss wie seine Vorrednerin zu kommen, dabei das Ganze aber unter Zitierung von zahlreichen Zeugenaussagen auszuschmücken. Der Anwalt der Eltern des Opfers forderte eine lebenslängliche Zuchthausstrafe für Daniela T., die Auferlegung der Parteikosten und eine Genugtuung von je 150 000 Franken pro Elternteil.

«Begabte Lügnerin»

Er sprach von einer «Hinrichtung» und kritisierte die Art, wie die Angeschuldigte das Andenken an das Opfer herabsetze. «Daniela T. ist eine begabte Lügnerin.» Rolf P. Steinegger zeichnete das Bild einer Frau, die sich durch die Beziehung zu einem Arzt einen sozialen Aufstieg erhoffte. Sie habe dieses Ziel mit Rücksichtslosigkeit und manipulativen Mitteln verfolgt. Auch Vorwürfe, das Verfahren bewusst verschleppt zu haben, wurden laut. Der Anwalt der Zivilpartei sprach von einem unglaubwürdigen Lügenkonstrukt, das die Angeklagte aufgebaut habe.

Vor allem der so genannte Mordplan, eine Art Checkliste, die man bei der Angeschuldigten sichergestellt hatte, war für ihn ein Beweis für das skrupellose Vorgehen. Aufgrund der «heimtückischen Tatausführung» und der «Gefühlskälte», mit der sie vorgegangen sei, kam auch er zum Schluss, dass hier ein kaltblütig geplanter Mord vorliegt. «Für diese beispielhaft üble Tat gibt es nur eine angemessene Strafe: lebenslanges Zuchthaus», hielt Rolf P. Steinegger fest.

«Eigene Vorstellungen»

Es war keine leichte Aufgabe für Verteidiger Patrik Gruber, nach fünf Stunden das Ruder zu Gunsten seiner Mandantin herumzureissen. Er wies einleitend darauf hin, dass die Zeugenaussagen nicht selbstverständlich als wahr betrachtet werden können, sondern als eigene Vorstellungen der betreffenden Personen. Auch die Art der Befragung sowie die Übertragung ins Hochdeutsche könnten Aussagen verfälscht haben.

Zum Vorwurf, seine Mandantin sei gefühlskalt, erklärte er, Daniela T. leide unter der Situation, stehe aber auch unter emotionshemmenden Medikamenten. Die Perücke sei nicht Mittel zum Verstecken, sondern Selbstschutz. «Die Strafkläger wollen Blut sehen, dafür ist ihnen jedes Mittel recht. Sie möchten eine Abrechnung vornehmen – so geht es aber nicht in einem zivilisierten Strafprozess», kritisierte er die Gegenseite.

«Die andere Seite des Walter P.»

Es sei sicher nicht angenehm für die Familie Plüschke, intime Details über ihren verstorbenen Sohn zu erfahren, führte er aus. Patrik Gruber betonte aber, dass auch Walter Plüschke einen Teil der Verantwortung für die «unheilbar schlechte Beziehung» hatte. «Beide wollten sich trennen, kamen aber nicht voneinander los.» Er wies auf Indizien hin, die untermauern, dass die vorgetäuschten Schwangerschaften von Walter Plüschke erfunden wurden. Der angehende Arzt sei ein positiver, netter Mensch gewesen, habe aber auch eine andere Seite an sich gehabt, er habe nicht immer nur brav sein wollen, führte Patrik Gruber aus. Diese Seite, die auch eine sexuelle Obsession beinhalte, habe er bei Daniela T. ausgelebt.

«Streit ist eskaliert»

Er widersprach der Mordtheorie entschieden: Tatort, Spuren, Art der Ausführung, aber auch die Schussverletzung am Oberarm von Daniela T. sprächen dagegen. Vielmehr sei es glaubhaft, dass der Streit zwischen den beiden eskaliert sei und sich zu einem Kampf entwickelt habe. Sie habe den Revolver geholt, weil sie Angst vor weiteren sexuellen Übergriffen hatte, Walter loswerden wollte. «Niemand wollte schiessen.» Es habe ein Gerangel um die Waffe gegeben, ein Schuss habe sich gelöst. «Es bestand aber kein Tötungsvorsatz», hielt er fest. Die Selbstverletzung untermauere die Kampftheorie, war er überzeugt.

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